Jetzt verlieren die Kiffer die Geduld mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach und der Ampel! Zwar will die Bundesregierung den privaten Besitz und den eingeschränkten Eigenanbau von Cannabis entkriminalisieren. Doch nun tauchte ein Detail auf, das den Deutschen Hanfverband und viele Cannabis-Freunde auf die Barrikaden treibt.
„Wir lassen uns nicht länger verarschen“, heißt es beispielsweise auf Facebook. „Typisch deutsche Politik! Immer alles aufschieben und dumm diskutieren“, motzt ein weiterer Kommentator dort. Ein anderer Konsument vermutet gar eine „Hinhaltetaktik“ der Regierung.
Cannabis-Plan der Ampel: „Das ist nicht akzeptabel“
Der „Deutsche Handverband“ hat auf der Seite des Bundesgesundheitsministerium von Karl Lauterbach nochmal genau recherchiert, wann man in Deutschland als Erwachsener legal einen Joint rauchen darf. Die für die Cannabis-Konsumenten ernüchternde Antwort: „Das Gesetz zu Säule 1 (gemeinschaftlicher Anbau in Vereinigungen sowie privater Eigenanbau) soll voraussichtlich 2024 in Kraft treten.“
Mehr als ein halbes Jahr dauert es also noch – mindestens! „Das ist nicht akzeptabel, es muss dieses Jahr spürbare Entlastungen geben!“, empört sich der Deutsche Hanfverband auf Facebook und hat viele Follower damit hinter sich. Einige von ihnen befürchten sogar, dass das Gesetzesvorhaben so lange auf die lange Bank geschoben wird, bis eine CDU/CSU geführte Bundesregierung alle Pläne wieder kippen könnte. Die Ampel-Regierung ist schließlich als streitlustig bekannt und könnte vorzeitig in die Brüche gehen.
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Darum dauert das Cannabis-Gesetz so lange
Das Ministerium von Minister Lauterbach wird nun federführend einen Gesetzentwurf erarbeiten. Es gibt bislang nämlich nur ein Eckpunktepapier – also eine gemeinsame Verständigung innerhalb der Bundesregierung. Allein dafür hat die Ampel schon rund 1,5 Jahre gebraucht! Daran beteiligt war auch das SPD-geführte Innenministerium, das FDP-geführte Justizministerium sowie die von den Grünen geführten Ministerien Landwirtschaft und Wirtschaft.
Eckpunkte der Cannabis-Legalisierung: Das will die Ampel erlauben
- Eigenanbau: Bis zu drei Cannabis-Pflanzen
- Kauf und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf
- Konsum und Anbau in „Cannabis-Social-Clubs“, also nichtkommerziellen Marihuana-Vereinen
Nun besteht also Einigkeit in der Ampel und die Mühlen der Gesetzgebung können anfangen zu mahlen. Ein Gesetzentwurf kommt ins Kabinett und nach einem dortigen Kabinettsbeschluss in den Bundestag. Nach in der Regel drei Lesungen und Beratungen in den Fachausschüssen muss das Gesetz zur Cannabis-Teillegalisierung dort auch eine Zustimmung finden. Es soll so ausformuliert werden, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss. Die zahlreichen Landesregierungen mit Beteiligung von CDU/CSU könnten dann lediglich Einspruch erheben und das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern.