Veröffentlicht inPolitik

Bürgergeld: Jobcenter zahlt teure Auto-Rechnung – darum musste Amt blechen

Muss das Jobcenter die Autoreparatur bezahlen? Das Sozialgericht Mainz hat ein deutliches Urteil gesprochen.

Bürgergeld Jobcenter Autoreparatur
© IMAGO/Rolf Poss

Das ist das neue Bürgergeld

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Damit kann die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.

Autoreparaturen sind eine lästige Angelegenheit. Denn nicht selten fressen sie viel Geld, was viele Menschen in Schwierigkeiten bringen dürfte. Gerade Geringverdiener und Bürgergeld-Empfänger geraten so in eine ausweglose Situation.

Vor allem, wenn sie das Auto benötigen, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Angst, dass sie ihn verlieren könnten, macht sich breit. Das Sozialgericht Mainz hatte sich mit einem derartigen Fall zu beschäftigen und hat ein klares Urteil gesprochen.

Der Fall: Eine Reinigungskraft aus Idar-Oberstein, die zwei Jobs hat, ihr Gehalt jedoch mit dem Bürgergeld (damals Hartz IV) aufstocken muss, ist auf ein Auto angewiesen, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Sie benutzt dazu das Auto ihres Mannes. Jedoch war es irgendwann defekt, weswegen sie beim Jobcenter die Übernahme der Reparaturkosten beantragte.

Bürgergeld: Ablehnung des Jobcenters

Die Antwort des Jobcenters folgte prompt und fiel beileibe nicht positiv aus. Es lehnte den Antrag knallhart ab. Die Begründung: Das Auto sei zu alt und eine Reparatur unwirtschaftlich. Außerdem hätte die Betroffene angesichts des zu erwartenden Verschleißes des Fahrzeugs selbst entsprechende Rücklagen bilden müssen.

Erzürnt legte die Betroffene Widerspruch ein. Sie begründete es damit, dass sie ohne das Auto ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen könne. Außerdem könne sie angesichts des spärlichen Regelsatzes keine Rücklagen bilden. Der Fall wanderte vors Gericht. So hatte sich das Sozialgericht Mainz damit zu befassen.

Bürgergeld: Das Gericht urteilte zugunsten der Klägerin

Das Urteil: Das Gericht urteilte zugunsten der Klägerin. Es wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass das Jobcenter verpflichtet sei, Leistungen zur Eingliederung in die Arbeit zu erbringen, die erforderlich seien, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Genau das liege hier vor. Denn ohne das Fahrzeug könne die Betroffene ihrer Arbeit nicht nachgehen und sei vollständig auf Hartz IV angewiesen.



Selbst wenn die Reparatur des Fahrzeugs unwirtschaftlich sei, was das Jobcenter nicht eindeutig dargelegt habe, habe es auch keine Alternativen zur Nutzung des Kfz aufgezeigt, die einen Erhalt der Arbeitsplätze sicherstellen würden