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Bürgergeld Anspruch: Wer bekommt den Hartz-IV-Nachfolger?

Seit Beginn 2023 ist Hartz IV Geschichte. Doch wer hat Anspruch auf den Nachfolger Bürgergeld. Wir verraten dir, wer Bürgergeld bekommt.

Eine Brille, ein Papier und Euroscheine liegen auf einem Tisch.
Wir verraten dir, wer Bürgergeld bekommt. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie

Seit Beginn des Jahres 2023 ist Hartz IV Geschichte. Die Sozialleistung wurde durch das Bürgergeld abgelöst. Die Ampelregierung verspricht Leistungsberechtigte viele Vorteile, die ihren Lebensunterhalt mit dem Bürgergeld bestreiten müssen.

Während es beim Schönvermögen, Freibeträgen und der Karenzzeit Veränderungen im Vergleich zum Vorgänger gibt, hat jedoch nicht jeder Anspruch auf Bürgergeld. Wer Anspruch auf Bürgergeld hat, verraten wir dir in diesem Artikel.

Wer kann Bürgergeld beantragen?

Um einen Anspruch auf Bürgergeld zu haben, musst du einige Bedingungen erfüllen. Antragsteller müssen erwerbsfähig sowie leistungsberechtigt sein und somit die folgenden Punkte erfüllen:

  • Der Bürgergeld-Antragsteller ist mindestens 15 Jahre alt.
  • Er hat die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht.
  • Der Bürgergeld-Antragsteller wohnt in Deutschland und hat hier seinen Lebensmittelpunkt.
  • Der Bürgergeld-Antragsteller kann mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten.
  • Der Bürgergeld-Antragsteller oder Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Was bedeutet hilfebedürftig?

Um hilfebedürftig zu sein, muss das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegen. Der Lebensunterhalt kann somit nicht ausreichend aus den eigenen Einkünften bestritten werden. Das Existenzminimum wurde für das Jahr 2023 für einen Erwachsenen in Deutschland mit 10.908 Euro veranschlagt.

Was bedeutet erwerbsfähig?

Nicht jeder Erwachsene in Deutschland ist automatisch erwerbsfähig. Erwerbsfähig bedeutet, dass dich keine Krankheit oder Behinderung hindert, eine Arbeit aufzunehmen. Jedoch können auch Bürger, die selbst nicht erwerbsfähig sind, Bürgergeld bekommen, sofern sie mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Wer bekommt Bürgergeld 2023?

Um Bürgergeld zu bekommen, spielen neben den oben genannten Faktoren noch weitere eine wichtige Rolle. Dabei geht es um Einkommen und Vermögen. Denn von der Sozialleistung profitieren nur hilfsbedürftige Personen. Dementsprechend müssen Antragssteller zuerst das eigene Einkommen oder Vermögen nutzen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Was gilt als Einkommen?

Als Einkommen gilt jede Geld-Einnahme, die der Antragssteller erhält. Also beispielsweise:

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit
  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten
  • Kapital- und Zinserträge
  • einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften)
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG

Von dem Einkommen werden vom Jobcenter unter anderem die Freibeträge (Absetzbeträge) und Ausgaben abgezogen. Wenn man einen Antrag auf Bürgergeld stellt, ist es wichtig, das Einkommen transparent anzugeben.

Was zählt zum Vermögen

Zum Vermögen gehört alles, was Bürgergeld-Antragsteller besitzen und in Geld messbar ist. Also zum Beispiel:

  • Bargeld
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere
  • Wertsachen wie beispielsweise Fahrzeuge, Gemälde oder Schmuck
  • Kapitallebensversicherungen
  • Haus- und Grundeigentum oder Eigentumswohnungen

Aber nicht nur das eigene verwertbare Vermögen wird vom Jobcenter beim Bürgergeld berücksichtigt, sondern ggf. auch das der Personen in der Bedarfsgemeinschaft. Aber auch hier gibt es einen Freibetrag bei der Sozialleistung. Verwertbares Vermögen heißt, das es zum Bestreiten des Lebensunterhalts genutzt werden kann.

Doch es wird nicht sofort das gesamte Vermögen berücksichtigt. Im ersten Jahr (in der sogenannten Karenzzeit), in dem Bürgergeld bezogen wird, wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt.

Erheblich ist das Vermögen im Bezug auf Bürgergeld, wenn es die folgende Summe übersteigt:

  • 40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person in der Bedarfsgemeinschaft sowie
  • 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Nach Ablauf der Karenzzeit gilt für Bürgergeld-Empfänger ein neuer Freibetrag, der Absatzbetrag als Schonvermögen. Er liegt bei 15.000 Euro für jede Person, die in der Bedarfsgemeinschaft des Bürgergeld-Beziehers lebt.

Wenn du alle Voraussetzungen für die Sozialleistung erfüllst, kannst du den Antrag stellen, Wir verraten dir, wie du Bürgergeld beantragen kannst.