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Bürgergeld: Absage von Terminen – Jobcenter akzeptiert diesen neuen Grund

Bislang waren nur Gründe wie beispielsweise Krankheit, ausreichende Entschuldigungen dafür, den Termin nicht wahrnehmen zu müssen. Doch nun gibt es einen weiteren Anlass, der als Entschuldigung gewertet wird.

Aus DIESEM Grund brauchen sie nicht mehr zum Arbeitsamt zu gehen.
u00a9 Oleksandr Latkun

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Für Empfänger von Bürgergeld und andere Arbeitssuchende ist es wichtig, die Termine des Jobcenters wahrzunehmen. Sonst kann der Regelbedarf gekürzt werden.

Bislang waren nur Gründe wie beispielsweise Krankheit ausreichende Entschuldigungen dafür, den Termin nicht wahrnehmen zu müssen. Doch nun gibt es einen weiteren Anlass, der als Entschuldigung gewertet wird.

Nichterscheinen – aus religiösen Gründen

Ab jetzt ist es möglich, Termine beim Jobcenter wegen religiöser Verpflichtungen nicht wahrzunehmen- und zu verlegen. Dies ist einer an die Jobcenter gerichteten Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu entnehmen. Auf den Weg gebracht hat diese neue Regelung das Bundesarbeitsministerium.

Ein Sprecher des Ministeriums betonte, gegenüber der Redaktion von „gegen Hartz.de“, damit werde “der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit im Rahmen der Bürgergeldförderung angemessen Rechnung getragen”. Tatsächlich geht es um die Religionsfreiheit des Einzelnen. Der religiöse Grund für das Fernbleiben von einem Termin soll eingehen geprüft werden, betonte der Sprecher.

Ob die Jobcenter dem so neuentstandenen Verwaltungsaufwand gewachsen sind, wird sich zeigen. Es wird wohl Sachverständige brauchen, die sich mit den Religionen, ihren Feiertagen und der Bedeutung für die Menschen, auskennen. Doch auch mit Bibel, Tora, oder Koranfesten Mitarbeitern wird sich zeigen, wie sehr auf die Religion der Arbeitssuchenden eingegangen werden kann. Das Juma-Gebet, auch bekannt als Freitagsgebet beispielsweise, ein wichtiges Gebet für gläubige Muslime, fällt nicht zwangläufig unter diese Regelung.

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Das bedeutet, Feiertag ist nicht gleich Feiertag. Die Verschiebung des Termins ist, laut Dienstanweisung der BA, dann möglich wenn  ein Arbeitssuchender “glaubhaft macht, aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins verhindert zu sein”. Das bezieht sich nicht nur auf religiöse Feste, sondern auch auf Zeiten, in denen Gläubige bestimmte Praktiken befolgen müssen, die ihnen das Wahrnehmen eines Termins im Jobcenter nicht möglich machen.

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Ob die Jobcenter dem so neuentstandenen Verwaltungsaufwand gewachsen sind, wird sich zeigen. Es wird wohl Sachverständige brauchen, die sich mit den Religionen, ihren Feiertagen und der Bedeutung für die Menschen, auskennen.

Doch auch mit Bibel, Tora, oder Koranfesten Mitarbeitern wird sich zeigen, wie sehr auf die Religion der Arbeitssuchenden eingegangen werden kann. Das Juma-Gebet, auch bekannt als Freitagsgebet beispielsweise, ein wichtiges Gebet für gläubige Muslime, fällt nicht zwangläufig unter diese Regelung. Dies soll von Person zu Person entschieden werden – wie das gehen soll, wird sich zeigen.



Menschen, die von dieser Regelung gebrauch machen wollen müssen sich beim Jobcenter melden und den Termin absagen. Ohne Rückmeldung droht die Strafe, 10% der Leistungen einzubüßen, auch bei Terminausfall wegen eines religiösen Feiertags.