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Bußgeld: Pilzesammel-Saison hat begonnen – doch DAS kann teuer werden

Pilze sammeln macht Spaß. Doch beim Suchen und Ernten gibt es viele Regeln – es können hohe Bußgelder drohen.

Bußgeld: Pilze
© IMAGO/Eberhard Thonfeld

Anstrengend und gefährlich: Forstwirte bei der Arbeit

Lebensgefährlich wird es, wenn Forstwirte bei der Arbeit einen Fehler machen: Mächtige Bäume, die in die falsche Richtung fallen und scharfe Motorsägen sind nur zwei Gefahren, mit denen die Waldarbeiter tagtäglich zu tun haben.

Die Blätter zeigen sich im bunten Gewand, Kastanien liegen auf dem Boden und Kürbisse gibt es (fast) überall zu kaufen. Aber nicht nur die großen und kleinen orangefarbenen Gewächse sind typisch für die nasskalte Jahreszeit, sondern auch Pilze. Und Gemüse liegt im Trend – immer mehr Küchen setzen auf regionale Produkte. Und so schnappen sich viele Menschen ihren Korb und gehen im Wald auf die Suche.

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Kein Wunder, denn man verbringt nicht nur viel Zeit an der frischen Luft, sondern sammelt auch gleich die Zutaten für eine leckere Mahlzeit. Doch wer Pilze sammeln möchte, sollte sich vorher gut informieren, sonst könnte der eifrige Sammel-Spaß ganz schön teuer werden: Es lauern eine ganze Menge Bußgeld-Fallen.

Bußgeld-Falle: Obacht beim Pilzesammeln

So entspannend und romantisch das Pilzesammeln auch sein mag, so gefährlich ist es auch. Schließlich gibt es viele Arten, die sich zwar optisch ähneln, bei denen aber Vorsicht geboten ist. Am riskantesten ist der Grüne Knollenblätterpilz, der dem Wiesenchampignon zum Verwechseln ähnlich sieht. Deshalb gilt: Im Zweifelsfall einen Pilzsachverständigen fragen oder einfach stehen lassen. Einige Arten sind übrigens geschützt und dürfen überhaupt nicht gesammelt werden, wie FOCUS online nun berichtete. Das gilt zum Beispiel für den Kaiserling oder die Trüffel – wer sie sammelt, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

Dagegen ist das Sammeln von Morcheln, Täublingen, Kaiserlingen und vielen anderen Pilzen nur in kleinen Mengen erlaubt. Aber was bedeutet das in Zahlen? Erlaubt sind etwa 200 Gramm pro Person, wobei die Angaben je nach Bundesland variieren. Auch hier gilt: Erst informieren, dann kassieren.

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Allerdings sollte man nicht nur auf die richtige Pilzart achten, sondern auch darauf, wie und wo man sammelt. So kann zunächst gesagt werden, dass das Sammeln überall dort erlaubt ist, wo kein Betretungsverbot besteht. Dies wäre unter anderem der Fall in Natur- und Vogelschutzgebieten, in Waldgebieten mit entsprechenden Absperrungen oder Verbotsschildern sowie in forstwirtschaftlich genutzten Flächen.

Wie sammelt man Pilze richtig?

Und wenn man einen ungiftigen Pilz in einem Sammelgebiet gefunden hat, gibt es noch weitere Regeln. So gab die Web-Seite daswetter.com den Rat, den Pilz einige Zentimeter über dem Boden mit einem geraden Schnitt abzuschneiden. Junge und sehr alte Exemplare sollte man dagegen stehen lassen. Außerdem rät Dr. Rita Lüder, Pilzsachverständige beim NABU: „Gesammelte Pilze sollten in luftdurchlässigen Körben transportiert und innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden, da sie in Plastiktüten schnell verderben.“


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So schön das Pilzesammeln auch ist, es gibt viele Regeln und Vorschriften. Wer also wirklich auf die Suche gehen will, sollte sich gut informieren, damit der Genuss auch schmeckt – ohne Loch im Geldbeutel.