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Heizkosten-Hammer: Die meisten Menschen übersehen neue Regel – und riskieren 5.000 Euro Bußgeld

Der Winter naht und damit auch die Heiz-Saison. Eine neue Regel bereitet dabei Kopfzerbrechen. Betroffenen drohen Tausende Euro Strafe.

Heizkosten
© IMAGO/Zoonar

Ampel-Koalition einigt sich auf Vorgaben für neue Heizungen

Die Ampel-Parteien haben sich im Streit um Vorgaben für neue Heizungen geeinigt: Der Einbau von Gas- und Ölheizungen wird laut einem Entwurf ab kommendem Jahr nur noch in Ausnahmefällen möglich sein; neue Pflichten zum Austauschen alter Anlagen gibt es allerdings nicht.

Obacht vor dem Heizkosten-Hammer! Der Sommer nähert sich endgültig dem Ende zu, es wird deutlich kälter und der eine oder andere Haushalt beginnt längst mit dem Heizen. Nicht lange her und Deutschland steckte in der Energie-Krise, in der das Heizen insbesondere mit Gas zur sehr teuren Angelegenheit wurde.

Aus dieser Zeit hat die Ampel-Koalition eine Verordnung in Kraft gesetzt, die vor allem Eigentümer von Gasheizungen Kopfzerbrechen bereiten könnte. Ziel ist es, fossile Heizsysteme (Öl, Gas) effizienter zu gestalten – und die Heizkosten zu senken. Der sperrige Begriff: „Mittelfristenergieversorgungsmaßnahmenverordnung“ (EnSimiMaV). Und die hat es in sich…

Heizkosten-Hammer: Die meisten Menschen übersehen neue Regel

Eigentümer sollen nämlich einen hydraulischen Abgleich ihrer Heizsysteme durchführen lassen. Und obwohl diese Verordnung Pflicht ist, haben Eigentümer sie bis heute weitgehend ignoriert. Laut dem Immobilienverwalterverband VDIV hätten nur 17 Prozent aller Eigentümer in Deutschland die Vorgaben erfüllt. Eine zweite Frist endete am 15. September. Die Verordnung wird zum 1. Oktober durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt.

Ein hydraulischer Abgleich ist für Hausbesitzer ziemlich zeitaufwendig und teuer. Die Kosten für Einfamilienhäuser können sich trotz möglicher Fördermittel von 15 Prozent auf fast 1.000 Euro belaufen, bei Mehrfamilienhäusern kostet das Ganze je nach Anzahl der Wohneinheiten bis zu 5.000 Euro! Außerdem muss man für die Durchführung des Abgleichs gut und gerne sechs bis sieben Stunden einkalkulieren. Und da Handwerker insbesondere in den Wintermonaten volle Auftragsbücher haben, ist es nicht leicht, jemanden zu beauftragen.

5.000 Euro Bußgeld drohen

Doch auch, wenn bald das neue GEG in Kraft tritt und neue Fristen mit sich bringt – Eigentümer sollten nicht glauben, dass die Pflicht erloschen ist. Eine Nichteinhaltung der Pflichten kann zu einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro führen! Kein Witz, denn in der Verordnung sind auch ganz klar Sanktionen für diejenigen vorgesehen, die das Ganze ignorieren.


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Bis zum 30. September 2025 muss der hydraulische Abgleich für eine Heizung durchgeführt werden, die ab dem 30. September 2009 in Betrieb ging. Eine ältere Heizung, die in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen betrieben wird, muss spätestens am 30. September 2027 hydraulisch abgeglichen werden. Für neue Heizungen, die ab dem 1. Oktober 2024 laufen, gilt die Abgleich-Pflicht sofort.

Im Klartext: Früher oder später ist jeder dran! Kleiner Trost immerhin: Ein hydraulischer Abgleich führt zu einer deutlichen Senkung der Heizkosten, da durch den Abgleich der Wasserdruck in den Heizungsrohren so angepasst, dass sich Wärme gleichmäßig verteilt. Na, immerhin…