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Bürgergeld, Spritpreise, Heizen und Co.: Das alles ändert sich 2024

Im neuen Jahr 2024 kommen einige Änderungen auf uns zu. Und die betreffen nicht nur das Bürgergeld und die Spritpreise. Heir alle Infos.

Mit großen Schritten nähern wir uns dem neuen Jahr. Alle Jahre wieder müssen wir uns dann nicht nur an eine neue Jahreszahl gewöhnen, sondern auch mit einigen Änderungen auseinandersetzen, die in sämtlichen Lebensbereichen Einzug halten werden.

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Nicht nur beim Bürgergeld, den Spritpreisen und beim Heizen winken 2024 große Neuerungen, an die wir uns erst mal gewöhnen werden müssen. Auch auf Eltern, Rentner oder Arbeitnehmer kommen 2024 einige Änderungen zu. Die wichtigsten haben wir dir hier zusammengefasst.

Änderungen bei Bürgergeld, Mindestlohn und Co.:

Schon 2023 gab es für Bürgergeld-Empfänger mehr Geld. Aktuell beträgt der Regelsatz des Hartz 4-Nachfolgers 502 Euro pro Monat. Doch damit noch nicht genug. Ab 2024 winkt die nächste Erhöhung für Menschen, die auf die staatlichen Leistungen angewiesen sind.

Schon zum 1. Januar soll das Bürgergeld im Schnitt um rund zwölf Prozent steigen. Davon sind rund fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger betroffen. Aber was heißt das konkret für Bezieher des Hartz 4-Nachfolgers? Singles sollen im neuen Jahr 563 Euro im Monat erhalten, das ist ein Plus von 61 Euro. Für Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, fällt der Bürgergeld-Satz niedriger aus und liegt bei 506 Euro pro Person. Bei Kindern richtet sich das Bürgergeld nach dem Alter und kann zwischen 357 und 471 Euro liegen.


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Doch auch für Arbeitnehmer winkt 2024 eine Erhöhung. Denn dann wird der Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 angehoben. Dies dürfte auch Minijobber freuen, denn die Verdienst-Obergrenze steigt für sie um 18 Euro auf 538 Euro pro Monat an. Azubis können ebenfalls jubeln. Wer seine Ausbildung ab dem 1. Januar beginnt, verdient im ersten Lehrjahr 4,7 Prozent mehr und erhält 649 Euro im Monat.

Wie sieht es bei Elterngeld und Rente aus?

Während sich Bürgergeld-Empfänger und Minijobber freuen dürfen, sieht es bei Eltern anders aus. Denn für das Elterngeld steht eine Kürzung bevor. Die Lohnersatzleistung werden ab 2024 nur noch Paare erhalten, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 Euro haben. Die Einkommensgrenze sinkt damit um 100.000 Euro. Die Grenze für Alleinerziehende liegt bei 150.000 Euro. Die Änderungen gelten allerdings nur für Paare und Alleinerziehende, die ihr Kind mit Stichtag oder nach dem 31. März 2024 bekommen.

Auch Arbeitnehmer, die in Rente gehen wollen, müssen ab 2024 bittere Änderungen in Kauf nehmen. Denn das Renteneintrittsalter steigt zum Jahreswechsel von 65 auf 66 Jahre. Das gelte für Rentenversicherte, die Jahrgang 1958 geboren wurden. Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen.

Bei der Rente und dem Mindestlohn kommen 2024 einige Änderungen auf uns zu. Foto: IMAGO / Steinach Foto: IMAGO/Steinach

Doch auch am steuerlichen Grundfreibetrag wird 2024 herumgeschraubt. Er wird voraussichtlich auf 11.784 Euro steigen. Auch der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden. Bei den Sozialversicherungen kommt es ebenfalls zu Änderungen. Im Westen werden dann ab 1. Januar 2024 in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung 7550 Euro fällig, im Osten 7450 Euro. Die Grenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen. Eltern winkt im neuen Jahr noch eine besondere Neuerung: Bislang konnten gesetzlich krankenversicherte Eltern je Kind für 30 Arbeitstage Krankengeld beantragen. Ab 2024 wird dieser Wert halbiert, sodass pro Kind nur noch 15 Krankentage möglich sind (mehr Infos dazu hier).

Heizungsgesetz und Cannabis-Legalisierung ab 2024

Ab 1. Januar greifen auch die ersten Regeln des neuen Heizungsgesetzes. In Neubauten dürfen dann nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Grundsätzlich wird das Heizen im neuen Jahr aber auch deutlich teurer werden, denn der CO2-Preis steigt ab 2024 auf 45 Euro pro Tonne. Dies dürfte den wenigsten gefallen, fallen doch die Strom- und Gaspreisbremsen im neuen Jahr weg.

Aber auch in Sachen umstrittener Cannabis-Legalisierung tut sich 2024 was. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist damit ab 1. April 2024 zu rechnen. Cannabis soll dann aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen werden, sodass Volljährige ab 18 Jahren eine bestimmte Menge besitzen dürften. Maximal drei Pflanzen im Eigenanbau werden erlaubt.

DAS kommt auf (angehende) Autofahrer zu

Für Autofahrer kommt es 2024 richtig dicke. Denn ab 1. Januar wird die nächste Stufe der CO2-Steuer erklommen. Bedeutet: Die Abgabe pro Tonne CO2 wird – wie schon erwähnt – von 30 auf 45 Euro erhöht. Und das werden Autofahrer direkt bei den Spritpreisen an den Tankstellen merken. Der Preis von Diesel und Benzin wird nach Angaben von „ADAC“ im Durchschnitt um drei Cent pro Liter steigen.

Doch nicht nur an der Zapfsäule droht im neuen Jahr Ungemach. Auch die Gebühren für Führerscheinprüfungen werden 2024 deutlich erhöht. Satte elf Prozent müssen angehende Autofahrer künftig draufzahlen. Die theoretische Führerscheinprüfung für die Klasse B, BE würde damit 25 Euro kosten, die praktische Prüfung sogar 130 Euro. Welche weiteren Änderungen auf Autofahrer 2024 zukommen, das erfährst du in diesem Artikel >>>.