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Bürgergeld: RTL2-Darstellerin hat Katzen – plötzlich drohen Tierschützer! „Die gehen mir auf den Keks!“

Bürgergeld: Die arbeitslose Jasmin hat Katzen und bekommt plötzlich Probleme mit dem Tierschutz! Die RTL2-Darstellerin ist auf 180.

Bürgergeld: Arbeitslose hat Katzen – und bekommt ein Problem mit Tierschützern.
u00a9 RTLZWEI, UFA SHOW & FACTUAL

Das ist das Bürgergeld und so viel steht jedem zu

Das Bürgergeld ersetzt in Januar 2023 das bisherige "Hartz IV"-System in Deutschland. Wir verraten dir alles, was du über das Bürgergeld wissen musst.

Damit hatte die arbeitslose Jasmin (19) nicht gerechnet. Die Darstellerin aus der RTL2 Sozial-Doku „Hartz und Herzlich“, in der unter anderem Menschen begleitet werden, die vom Bürgergeld (früher Hartz 4) leben, erhält eine üble Nachricht.

Die 19-jährige Rostockerin und ihr Mann Maik leben mit ihrem Sohn Lennox und drei Katzen unter einem Dach. Doch das Jugendamt erteilt der jungen Familie neue Auflagen: Sie soll zwei Katzen abgeben.

Gesagt, getan. Die junge Mutter setzt eine Anzeige bei Kleinanzeigen rein. Kurze Zeit später bekommt sie Probleme. Der Tierschutz ist ihr auf den Fersen.

Bürgergeld: Arbeitsloser droht Katzen-Ärger

„Leider müssen wir dich erneut kontaktieren, da du wiederholt gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen hast“, liest die Rostockerin in der Folge am Montag (15. Januar) die Nachricht von den Verantwortlichen bei Kleinanzeigen vor. Und ist sauer: „Die gehen mir auf den Keks!“

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Und weiter heißt es in der Nachricht: „Deine Anzeige wurde gelöscht, da diese gegen unsere Grundsätze verstößt. Für die Vermittlung von Tieren gelten im Sinne des Tierschutzes bei uns besonders strenge Grundsätze. Tiere zu verschenken oder tauschen, Tiere zu vermieten, Tiere anzubieten, die sich im Ausland befinden, Tiere aus Qualzucht…“ All das ist untersagt.

Die RTL2-Darstellerin ist auf 180. „Aber das hab ich doch gar nicht!“ Auch klärt sie laut Nachricht auf, dass das  Vermitteln von Hunden und Katzen nicht zulässig sei, wenn diese jünger als zwölf Monate sind und vorab keine behördliche Erlaubnis gemäß Tierschutzgesetz nachgewiesen wurde. Die Mutter versteht nichts mehr, denn ihrer Meinung nach habe sie gegen nichts dergleichen verstoßen.

Eine ihrer Katzen hat sie deshalb noch einmal als Anzeige aufgegeben. „Wir haben auch extra reingeschrieben, dass wir eine behördliche Erlaubnis haben“, so Jasmin. Denn die Katze ist noch unter zwölf Monate, benötigt laut Gesetz also eine behördliche Erlaubnis. Doch liegt die wirklich vor, wie in der Anzeige steht?


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Die behördliche Erlaubnis „kriege ich jederzeit vom Tierarzt“, stellt Jasmin klar. Na dann sollte sie den Tierschutz ja eigentlich nicht gegen sich haben.

Die ganze Folge von „Hartz und Herzlich“ und das Leben einiger Bürgergeld-Empfänger kannst du noch in der Mediathek bei RTL+ sehen.