Die beiden Bürgergeld-Empfänger Jasmin und Maik werden bald schon zu viert unter einem Dach wohnen. Die 19-Jährige ist zum zweiten Mal schwanger.
Und die „Hartz und Herzlich“-Darstellerin hat bereits einen genauen Plan für die bevorstehende Geburt. Zwar ist diese noch in weiter Ferne, denn Jasmin ist erst in der siebten Woche schwanger, doch will sie gut vorbereitet sein.
Die Bürgergeld-Empfängerin möchte unbedingt eine Hausgeburt – und das aus gutem Grund!
Bürgergeld: Schwangere plant Hausgeburt – das ist der Grund
Viel Geld haben die Rostocker Plattenbaubewohner Jasmin und ihr Mann Maik nicht zum Leben. Beide sind arbeitslos und haben ihren Sohn Lennox zu versorgen, der gerade erst in die Kita gekommen ist. Jasmin muss deshalb gut wirtschaften, um keine unnötigen Kosten zu haben.
„Die Geburt wird hier stattfinden“, meint die werdende Mutter in der RTL2-Doku und deutet auf ihre Wohnung hin. „Das ist die zweite Geburt, die erste Geburt habe ich auch geschafft. Außerdem gibt es eine Badewanne.“
Jasmin weiter: „Ich habe es mir nämlich so gedacht, dass ich versuchen will, hier zu Hause in der Badewanne das Kind zu bekommen – je nachdem, ob es Komplikationen in der Schwangerschaft gibt. Weil noch mal so hohe Krankenhaus-Kosten möchte ich nicht bezahlen.“
Circa 140 bis 210 Euro habe sie bei der ersten Geburt mindestens bezahlen müssen. Für dieses Jahr hat die 19-Jährige deswegen eine Zuzahlungsbefreiung beantragt, für die sie 121 Euro einzahlen musste. Ohne die Befreiung müssten die jungen Eltern Apotheken- und Krankenhaus-Kosten selbst zahlen. „Das wäre schon eine Erleichterung, weil ich sonst alles aus eigener Tasche bezahlen müsste.“
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Die Behandlungskosten übernimmt zwar die Krankenkasse, nicht aber das Krankenhaus-Tagesgeld in Höhe von 10 Euro, was Patienten in der Regel zu zahlen haben.
Ob die Bürgergeld-Bezieherin am Ende ihrer Schwangerschaft immer noch von der Hausgeburt überzeugt ist, wird sich zeigen.
Die ganze Folge von „Hartz und Herzlich“ läuft um 17.05 Uhr bei RTL2 oder ist in der Mediathek bei RTL+ abrufbar.