Oberhausen.
Es gibt Geschichten, die könnte man sich gar nicht ausdenken – genau wie die eines Autofahrers aus Oberhausen!
Hans-Peter Z. soll 1.000 Euro Strafgebühren zahlen – und das jedes Mal, wenn er seinen Wagen vor seiner eigenen Haustür parkt. 50 Jahre lang konnte der Mann aus Oberhausen seinen Wagen hier ohne Probleme abstellen. Doch seitdem er dort einen Carport aufgebaut hat, hat er nur noch Ärger am Hals.
Oberhausener soll 1.000 Euro Strafe zahlen – fürs Parken vorm eigenen Haus
„Der Ärger ging los, als wir ein kleines Dach drüber gebaut haben“, schilderte der 74-Jährige kürzlich gegenüber „taff“. Der Grund: Der Carport ist laut den Behörden rund 63 Zentimeter zu kurz. Und jetzt droht dem Rentner jedes Mal eine Strafe, wenn er sein Auto dort abstellt.
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Das ist die Stadt Oberhausen:
- Der Bereich des heutigen Stadtgebiets Oberhausen gehörte bis Ende des 18. Jahrhunderts zu unterschiedlichen Herrschaften
- Knapp 211.000 Einwohner, drei Stadtbezirke und 26 Stadtteile
- Trägt wegen der 1758 in Betrieb genommenen Eisenhütte St. Antony (der ersten im Ruhrgebiet) den Beinamen „Wiege der Ruhrindustrie“
- Wahrzeichen unter anderen: der Gasometer, das Centro-Einkaufszentrum und das Schloss
- Oberbürgermeister ist Daniel Schranz (CDU)
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Alles begann 2019: Sein Auto parkte Hans-Peter Z. zuvor in einer Halle. Doch dann wurde das Grundstück verkauft. So kam ihm die Idee, sich einen Carport vor seiner Haustüre zu errichten, damit das Auto vor der Witterung geschützt ist. Das Problem: Der Unterstand ist eigentlich nur für Motorräder genehmigt. Für das Unterstellen eines Autos hätte er länger sein müssen.
Oberhausen: Auto passt eigentlich perfekt unter Carport
Weiteres Problem: Wäre der Carport des Oberhauseners länger, dann würde er auf dem Gehweg hinausragen. Dabei hat sich Hans-Peter Z. extra ein kleines Auto gekauft, das perfekt unter den Unterschlupf passt. Weil ihn aber ein Nachbar verpetzte, muss Hans-Peter Z. jetzt 1.000 Euro pro Parken zahlen.
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Stellt er sein Auto allerdings nur wenige Meter entfernt direkt vor seiner Haustür ab, ist das völlig ok. Blöd nur, dass er dann nicht mehr in seine Wohnung hineinkommt. Gegenüber „taff“ begründet die Stadt Oberhausen das Problem so: „Durch den Verstoß gegen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften besteht eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit von Kindern und Radfahrern.“
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Oberhausen: Hans-Peter Z. klagt gegen die absurde Regel
Warum das nicht der Fall ist, wenn er sein Auto direkt neben dem Carport vor seiner Haustüre parkt, erschließt sich Hans-Peter Z. nicht – er hat jetzt Klage eingereicht. (cf)