Aldi Süd gegen den „Verband Sozialer Wettbewerb“ (VSW) – diese beiden Parteien stritten sich nun vor Gericht. Dabei ging die Discounter-Kette als Gewinner hervor.
Im Mittelpunkt des Streits standen die Preise bei Aldi. Der VSW hatte gegen den Discounter geklagt, da sich dieser seiner Meinung nach in einem Prospekt nicht an geltendes Gesetz gehalten hatte und verlor nun doch noch überraschend. Doch was bedeutet das für Kunden?
Discounter gewinnt vor Gericht
Bei dem Streit ging es um genau zu sein um Sonderangebote, bei denen durchgestrichene Beträge mit auf den Preisschildern stehen, um den Rabatt für die Kunden zu verdeutlichen. Damit es sich dabei nicht um Scheinangebote handelt, muss es sich dabei seit einer Gesetzesänderung von Ende Mai 2022 um den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage handeln.
Der VSW wollte nun durchsetzen, dass auch ein entsprechender Hinweis darauf bei den Preisschildern zu finden ist, so die „Lebensmittel Zeitung“. Das hat Aldi Süd in einem Prospekt nicht gemacht, woraufhin der Verband klagte.
Aldi-Sieg schlecht für Kunden?
Zuerst hatte der Verband in einem Eilantrag vom Landgericht Düsseldorf Recht bekommen. Jetzt wurde dieses Urteil allerdings revidiert, berichtet die „Lebensmittel Zeitung„. Dazu heißt es, dass sich aus der neuen Preisangabenverordnung, keine Pflicht ergebe, ausdrücklich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage hinzuweisen.
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„Der Verpflichtung zur Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage hat der Antragsgegnerin [Aldi Süd] entsprochen“, heißt es außerdem. Ein zusätzlicher Hinweis brächte den Kunden keine weiteren Erkenntnisse, so das Gericht. Diese müssen also nicht extra darauf hingewiesen werden, dass der Streichpreis der niedrigste der letzten 30 Tage ist. Falls du also in einen Prospekt von Aldi Süd guckst, solltest du dir dessen bewusst sein, dass es sich bei dem Streichpreis nur um den Geringsten der letzten 30 Tage handelt. Zuvor kann dieser dementsprechend noch niedriger gewesen sein.