Was müssen die Eltern des verstorbenen Jungen (†2) bloß noch alles mitmachen? Am Freitag (28. April) hatten sie gerade über die dramatischen Ereignisse gesprochen, die zum Tod ihres Sohnes in der Großtagespflege in Gelsenkirchen geführt hatten. Kurz danach musste der Prozess gegen die beiden angeklagten Erzieherinnen (26 und 38) auch schon abgebrochen werden.
Denn in der ersten Verhandlungspause gestand einer der Schöffen, dass er beim zweiten Prozesstag in der kommenden Woche im Urlaub sein werde. Ohne den ehrenamtlichen Richter können die Verhandlungen in Gelsenkirchen allerdings nicht fortgeführt werden. Deshalb muss der gesamte Prozess nun abgesagt werden! Es sollte nicht die einzige Panne an diesem Tag bleiben.
+++ Gelsenkirchen: Kleinkind (2) in Kita erstickt – schwere Vorwürfe gegen Erzieherinnen +++
Gelsenkirchen: Prozess gegen Erzieherinnen abgebrochen
Auf Nachfrage von DER WESTEN teilte Dr. Mathias Kirsten mit, dass den Schöffen keine Schuld treffe. „Ich muss einräumen, dass es sich um ein Versehen von Seiten des Gerichts handelt“, so der Direktor des Gelsenkirchener Amtsgerichts. Der Schöffe sei wie üblich Anfang des Jahres dem Gerichtstermin zugelost worden. Danach habe das Gericht versäumt, ihn über die Fortsetzungstermine aufzuklären. „Ich bedaure das sehr“, teilte Dr. Kirsten mit.
Es sei nicht möglich gewesen, einen neuen Termin innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von drei Wochen zu finden, weil der Schöffe einen fünfwöchigen Urlaub geplant habe. Jetzt soll der Prozess im Herbst (20. und 27. Oktober) wieder komplett neu angesetzt werden. Die Eltern des gestorbenen Zweijährigen müssen also monatelang auf die quälenden Fragen zu dem Vorfall in der Kita warten. Müssen noch einmal vor Gericht aussagen. Müssen damit noch einmal ihr Trauma durchleben.
Sie hatten ihren Jungen am Tag des Unglücks (8. August 2022) das erste Mal zum Mittagsschlaf in der Einrichtung gelassen. Während der Mittagspause in der Tagespflege ist der Zweijährige damals erstickt. Er hatte die lose Holzplatte eines Etagenbetts hochgedrückt, die dann auf ihn heruntergefallen war. Durch die schwere Spanplatte wurde sein Kopf so unglücklich eingeklemmt, dass der Junge qualvoll erstickte. Die beiden Tagesmütter hatten von dem Todeskampf durch die geschlossene Tür nichts mitbekommen, weil sie den Ermittlungen zufolge weder eine Bettwache gehalten noch ein Babyfon aufgestellt hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte sie danach wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung angeklagt.
Weitere Pannen bei Prozessstart in Gelsenkirchen
Bleibt nur zu hoffen, dass beim zweiten Prozessstart weniger schiefläuft als an diesem Freitag. Schon vor Abbruch des Prozesses kam es zu Verzögerungen, weil Dolmetscher für die Kommunikation der Beteiligten fehlten.
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Außerdem kam später heraus, dass der Gerichtsmediziner eine Aussage am Prozesstag abgelehnt hatte, weil er inzwischen pensioniert ist. (mit dpa)