Veröffentlicht inGelsenkirchen

Gelsenkirchen: Nach Schock-Aussagen von Polizei-Dozentin – Hochschule bekommt mächtig Gegenwind

Die Polizei-Hochschule Gelsenkirchen bekommt derzeit heftigen Gegenwind. Schock-Aussage einer Dozentin wird heiß diskutiert.

Gelsenkirchen: Polizei-Hochschule kriegt Gegenwind.
© imago images/ZUMA Wire

Das ist die Stadt Gelsenkirchen

Gelsenkirchen verbinden viele sofort mit dem FC Schalke. Doch die Stadt ist mehr als nur Fußball und Industrie. In diesem Video stellen wir dir sie vor.

An der Polizei-Hochschule in Gelsenkirchen sorgte eine Dozentin bereits im Mai dieses Jahres für mächtig Wirbel. Bahar Aslan hatte nach einem umstrittenen Tweet die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen. Aus Sicht der Hochschulleitung sei die Dozentin aufgrund ihrer Äußerungen nicht dafür geeignet, angehende Polizisten und künftige Verwaltungsbeamte eine vorurteilsfreie Sichtweise auf Demokratie und Toleranz zu vermitteln und ihrem Lehrauftrag gerecht zu werden (wir berichteten).

Zur Erinnerung – für Zündstoff sorgte Bahar Aslan mit dieser Äußerung auf X (ehemals Twitter). „Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land.“ Einige Politiker entgegneten, dass solche Fälle arbeits- und strafrechtlich geprüft werden müssen. Pauschalverurteilungen seien unangemessen. Inzwischen gibt es neue Entwicklungen im Falle von Bahar Aslan.

Gelsenkirchen: Die Entscheidung ist gefallen

„Das Oberverwaltungsgericht hat mit heute zugestelltem Beschluss vom 15.12.2023 die Beschwerde des Landes Nordrhein-Westfalen im Verfahren der nebenamtlichen Hochschuldozentin Bahar Aslan zurückgewiesen“, heißt es in einer Pressemitteilung der „Justiz NRW“.

+++ Gelsenkirchen: Wird das Obdachlosen im Winter zum Verhängnis? „Der letzte Halt“ +++

Die Hochschule hatte für die öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen und die Polizei den Widerruf des Lehrauftrags an Frau Aslan erteilt. Dieser wurde jedoch inzwischen für rechtswidrig erklärt. Daraufhin hatte die Antragstellerin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gestellt – mit Erfolg! Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht erhoben, ist jedoch gescheitert.


Weitere Themen:


Die Begründung? Die veröffentlichte Nachricht auf X lässt zwar darauf schließen, dass eine Eignung für die Wahrnehmung des Lehrauftrags Mängel aufweisen könnte, trotzdem sei die Widerrufsentscheidung rechtswidrig. Die Hochschule hätte sich auf Umstände gestützt, die in diesem Fall nichts zur Sache tun.