Noch ist es bis in die späten Abendstunden hell und der Sommer verwöhnt uns weiterhin mit warmen Temperaturen. Doch der Winter naht und auch die Ruhrbahn muss Energie sparen.
Ab dem 1. September tritt die Energieverordnung der Bundesregierung in Kraft. Für Kunden der Ruhrbahn bedeutet das, dass an einigen bekannten Ort bald das Licht ausgeknipst wird.
Ruhrbahn: Energieverordnung zum 1. September – Maßnahmen treffen auch Nahverkehrsunternehmen
Deutschland muss sparen! Viele Verbraucher bibbern schon jetzt – nicht wegen niedrigen Temperaturen, sondern aus Angst. Die Gas- und Stromkrise wird die Deutschen in diesem Winter teuer zu stehen kommen.
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Die Energiepreise schießen in die Höhe, die Bundesregierung hat deshalb mit der Energieverordnung zum 1. September reagiert. Zu den Sparmaßnahmen gehört auch, dass nicht notwendige Außenbeleuchtungen bei Gebäuden abzuschalten sind.
Ruhrbahn muss HIER das Licht ausknipsen
Darunter fallen nun auch einige Beleuchtungen bei der Ruhrbahn. Hier wird schon bald das Licht abgestellt: bei der Lichtwand in der Passerelle am Hauptbahnhof Essen, bei der farblichen Zusatzbeleuchtung am Verkehrsplatz Steele und bei der Illumination im Untergeschoss (H) Berliner Platz.
Ein paar Ausnahmen bleiben jedoch von der Verordnung verschont: „Zahlreiche so genannte ‚Verbraucher‘, wie z.B. Beleuchtungsanlagen an oberirdischen Haltestellen, Beleuchtungen an unterirdischen Bahnhöfen sowie Beleuchtungen an Außenfahrtreppen dienen der Betriebssicherheit und dürfen allein schon aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht ohne Weiteres abgeschaltet werden“, schreibt das Unternehmen.
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Die Ruhrbahn betont, dass bereits seit Jahren an Energiesparplänen gearbeitet werde. So tausche das Unternehmen kontinuierlich die bisherigen Leuchtmittel, in der Regel Leuchtstofflampen, an Bahnhöfe und Ruhrbahn-Standorten gegen LED-Lampen aus. Über weitere Maßnahmen zur Energieeffizienz werde weiterhin stetig nachgedacht. (cg)