Eine wichtige Änderung gilt ab sofort für alle Empfänger von Hartz 4 in Essen.
Die Mieten in Essen steigen weiter in die Höhe. Für alle Haushalte, die von Hartz 4 fristen, hat die Stadt deshalb die Mietobergrenze angehoben und sorgt damit für Entlastung.
Hartz 4 in Essen: Stadt hebt Mietobergrenze an
Seit Anfang August gilt in Essen ein neuer Mietspiegel – alle Basismieten sind im Durchschnitt um fast sechs Prozent gestiegen. Die Stadt hat deshalb nun reagiert und eine wichtige Mitteilung für alle Hartz-4-Empfänger.
Denn ab dem 1. September werden die Mieten für Sozialempfänger erhöht. Die Mietobergrenze bestimmt, bis zu welchem Betrag das Jobcenter bzw. das Sozialamt die Kaltmiete für Erwerbslose übernimmt. Die Rechnung setzt sich am Ende aus der Kaltmiete, den Betriebskosten und der angemessenen Quadratmeterzahl einer Wohnung zusammen.
Hartz 4 in Essen: SO viel zahlt das Amt drauf
Vor allem für Wohnungssuchende ist es wichtig, die neuen Bestimmungen zu kennen.
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Denn alle Kosten, die diese Rechnung übersteigen, muss der Mieter selber übernehmen.
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Die neue Mietgrenze liegt ab 1. September 2022 bei:
- eine Person: 435,00 Euro (bisher: 416,00 Euro)
- zwei Personen: 547,95 Euro (bisher: 524,55 Euro)
- drei Personen: 680,00 Euro (bisher: 651,20 Euro)
- vier Personen: 819,85 Euro (bisher: 784,70 Euro)
- fünf Personen: 971,30 Euro (bisher: 929,50 Euro)
- sechs Personen: 1.066,80 Euro (bisher: 1.021,20 Euro)
- sieben Personen: 1.155,70 Euro (bisher: 1.106,30 Euro)
- acht Personen: 1.226,40 Euro (bisher: 1.173,20 Euro)
- neun Personen: 1.264,50 Euro (bisher: 1.210,50 Euro)
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„Für jede weitere Person erhöht sich der angemessene Unterkunftskostenbedarf um 84,30 Euro“, heißt es von der Stadt Essen. (cg)