Es war ein Fall, der so schockierend war, dass man es kaum glauben konnte. Im Februar dieses Jahres soll ein Auszubildender des „Pro Seniore Domizil Duisburg-Rheinhausen“ eine demente Mitbewohnerin des Hauses vergewaltigt haben. Eine Kollegin hat den 22-Jährigen damals in de Bett der Seniorin erwischt.
Knapp fünf Monate nach diesem Vorfall wurde dem 22-Jährigen nun der Prozess am Landgericht Duisburg gemacht. Der Prozess fand gleich am Montag (10. Juli) sein Ende. Mit dem gefällten Urteil droht Justin M. nun eine langjährige Haftstrafe.
Duisburg: Pflege-Azubi droht lange Haftstrafe
Der Prozess um Justin M. ging schnell vonstatten. Der 22-Jährige musste sich am Montag im Landesgericht Duisburg dem Vorwurf stellen, eine an an Demenz erkrankte 67-Jährige vergewaltigt zu haben. Seine Tat schlug große Wellen und wurde viel diskutiert. Nun fiel das Urteil: Der junge Mann muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Bis zu dem Vorfall war der 22-Jährige alles andere als auffällig. Er machte in der Einrichtung eine Ausbildung zum Altenpflege, seine Chefin war durchaus zufrieden mit seiner Arbeit. „Er arbeitete zwar langsamer als andere“, sagt Annika G., Leiterin der Seniorenresidenz, vor Gericht. Ansonsten war sie mit ihrem Auszubildenden aber zufrieden.
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Doch am 13. Februar 2023 änderte sich alles. Eine Kollegin von Justin M. hat den Pflege-Azubi dabei erwischt, wie er im Bett der Bewohner lag und sich an ihr vergangen haben soll. Bei der Bewohnerin hinterließ das Verbrechen trotz ihrer Demenz bleibenden Eindruck, berichtet die Heimleiterin. Die alte Frau habe danach häufiger die Pflege verweigert und geweint. Am 23. Juni starb sie an den Folgen ihrer Krankheit.
„Konnte es mir selbst nicht erklären“
Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und stand auch vor Gericht zu dem Geschehenen. Realisiert scheint Justin M. das Ganze aber noch nicht zu haben. Auf die Frage des Richters, was ihm in dem Moment durch den Kopf gegangen sei, antwortete er: „„Ich konnte es mir selbst nicht erklären, wie ich dazu imstande sein konnte, jemandem weh zu tun.“ Er habe es nicht lange geplant, nicht darüber nachgedacht. In dem Moment sei er wie in einem Tunnel gewesen.
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Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, doch von einer Berufung dürfte der Verurteilte wohl absehen. So oder so wird Justin M. nie wieder in der Altenpflege arbeiten. Im standen alle Türen offen, nun bleibt wohl nur das Tor zur Justizvollzugsanstalt.