Das Urteil gegen den John-Reed-Attentäter ist gesprochen. Maan D. (27) wird auf Lebenszeit weggesperrt. Der bekennende IS-Anhänger hat im April ein Blutbad in einem Fitnessstudio der Kette John Reed in Duisburg angerichtet und dabei vier Menschen lebensbedrohlich verletzt. Eine Woche zuvor hatte der radikale Syrer einen jungen Mann (†35) in der Duisburger Altstadt ermordet.
Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zeigte Maan D. keine Reue. Stattdessen verhöhnte er seine Opfer zum Prozessauftakt (mehr hier). Später sagte er aus, dass er so viele Menschen wie möglich habe töten wollen und damit noch heute weitermachen würde, wenn er die Möglichkeit dazu hätte (hier mehr zum Motiv des IS-Anhängers). Das will die Justiz mit ihrem Urteil für immer verhindern.
Duisburg: Terror-Urteil gegen John-Reed-Attentäter
So wurde der Islamist am Dienstag (19. Dezember) zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Dabei wurde – so der Fachbegriff – die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Prozessbeobachter hatten ein derart hartes Urteil erwartet, weil Maan D. keinen Zweifel an seiner Schuld gelassen hatte. Für die Opfer eine erleichternde Nachricht. Sie hatten gefordert, dass ihr Peiniger nie wieder auf freien Fuß kommen wird.
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Die Bundesanwaltschaft hatte Maan D. wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Interesse an einer Verteidigung hatte der Angeklagte nicht. „Mein Mandant hat nicht mit mir gesprochen. Am ersten Tag konnte ich ihn noch bremsen, aber dann hat er eine Einlassung abgegeben, die noch über den Inhalt der Anklage hinausging“, teilte sein Strafverteidiger mit. Daher verzichtete der Verteidiger am Montag (18. Dezember) auf ein Plädoyer. Die Bundesanwaltschaft hingegen fand mehr als deutliche Worte für seine Taten.
Maan D. verwandelte Duisburg in Schlachtfeld
„Die Duisburger Innenstadt und das Fitnessstudio wurden Teil seines Schlachtfeldes“, zitiert die Zeitung eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Er sei ein radikalisierter Einzeltäter, der 2015 nach seinem Abitur Syrien verlassen hatte, um dem Militärdienst zu entgehen. 2016 stellte er einen Asylantrag erstellt und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis. Er habe sich nach einem Deutschkurs nicht in die Arbeitswelt integrieren können. Weil es in der Folge an Bestätigung gemangelt habe, habe sich Maan D. immer weiter radikalisiert, so die Theorie der Bundesanwaltschaft.
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Vor dem Urteil hatte Maan D. erneut das Wort ergriffen: „Sie können richten, was und wie sie wollen. Das ist nur das Leben hier im Diesseits. Wir hoffen darauf, dass Gott uns ins Paradies bringt“, bezog sich der 27-Jährige auf gängige IS-Rhetorik. Die Urteilsverkündung am Dienstag nahm der Mörder dann ohne Reaktion zur Kenntnis. (mit dpa)