Bochum.
Acht Jahre Haftund danach noch unbefristete Sicherheitsverwahrung wegen Allgemeingefährlichkeit für Sascha B.: Das ist das Urteil des Bochumer Landgerichts gegen den 32-Jährigen, der im Februar nach Ansicht des Gerichts eine 33 Jahre alte Frau brutal vergewaltigt hat. Das berichtete jetzt die .
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Angeklagter war voll geständig
Der Ageklagte war voll geständig. Schon nach zwei Prozesstagen räumte er die Tat ein.Er die junge Frau mit einem Stein niedergeschlagen, an den Haaren über den Boden geschleift und vergewaltigt. Seine Aussage machte er unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Das Opfer wurde am 18. Februar vergewaltigt
Die Tat ereignete sich am 18. Februar. Sein späteres Opfer wollte dem 31-Jährigen zunächst nach einem Discobesuch am frühen Morgen nur helfen. Der verurteilte Vergewaltiger hatte bei eisigen Temperaturen nur ein T-Shirt an. Beide gingen ein Stück nebeneinander her und wollten die Abkürzung über den Friedhof nehmen.
Unter Todesangst ging die Frau auf die Forderungen des Vergewaltigers ein
Dort zog er ihr die Kapuze über den Kopf und forderte sie auf ihn zunächst oral zu befriedigen. Unter Todesangst und nach der Gewaltattacke ging sie auf die Forderungen ein.
Sein Opfer musste ihrem Peiniger nicht gegenübertreten. Sie wurde für ihre Aussage per Live-Schalte hinzugeschaltet.
Bereits 2010 wurde der Bochumer wegen Vergewaltigung verurteilt
Der 31-jährige Täter wurde bereits im Jahr 2010 wegen einer ähnlichen Vergewaltigung in Dortmund zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. (jk)
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