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Tod einer Polizistin (23) auf der A61: Diese Strafe hat der betrunkene Lkw-Fahrer bekommen

Tod einer Polizistin (23) auf der A61: Diese Strafe hat der betrunkene Lkw-Fahrer bekommen

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Foto: dpa/Montage: Der Westen

Mönchengladbach. 

Der Tod einer Polizistin (23) auf der A61 versetzte ganz NRW kurz nach Weihnachten in Trauerstimmung. Am 27. Dezember 2017 hatte ein Lkw-Fahrer einen Streifenwagen gerammt, der mit Blaulicht und Warnblinkanlage auf dem Seitenstreifen stand. Eine 23-jährige Beamten starb, zwei ihrer Kollegen wurden schwer verletzt.

Ein Alkoholtest ergab, dass der Unfallfahrer, ein damals 48-Jähriger Ukrainer, betrunken war. Deshalb wurde der Lkw-Fahrer wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung vor dem Landgericht Mönchengladbach angeklagt.

Tod einer Polizistin auf der A61: Das Urteil

Am Dienstag ist das Urteil gefallen. Der Unfallfahrer muss für zwei Jahre und 10 Monate hinter Gitter. Außerdem muss er seinen Führerschein für vier Jahre abgeben.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben das Urteil angenommen.

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Erschreckendes Geständnis des Unfallfahrers

Vor dem Landgericht Mönchengladbach hatte der heute 49-Jährige zum Prozessauftakt ausgesagt, sich nicht mehr an den Unfall erinnern zu können. „Ich weiß gar nicht, wie ich losgefahren bin“, sagte er laut seiner Dolmetscherin.

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Der Lkw-Fahrer hatte gestanden, am Unfalltag auf einem Rastplatz mit Kollegen Wodka getrunken zu haben. Sein ermittelter Alkoholwert lag laut Polizei bei mehr als zwei Promille. Vor Gericht entschuldigte er sich für den tragischen Unfall: „Er würde gerne die Zeit zurückdrehen, aber er weiß, dass er es nicht kann“, sagte sein Verteidiger.

Zeugin äußert schlimmen Verdacht

Im weiteren Verlauf des Prozesses kamen unterschiedliche Augenzeugen des Unfalls zu Wort. Eine Zeugin äußerte einen schlimmen Verdacht: „Es sah aus, wie gezielt.“ Sicher sei sie sich zwar nicht, aber sie habe „das Gefühl gehabt, als habe er es auf den Streifenwagen abgesehen.“

Ein niederländischer Lkw-Fahrer widersprach der Darstellung. Er gab an, dass der Unfallfahrer vor dem Aufprall eher in unkontrollierten Schlangenlinien unterwegs war.