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Ruhrgebiet: Sie kam zu spät nach Hause – Bruder verprügelt eigene Schwester

Polizei-Einsatz in Hagen (Ruhrgebiet)! Ein 18-Jähriger war der Meinung, dass seine Schwester zu spät nach Hause kam – und schlug auf sie ein.

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© IMAGO / localpic

So entsteht ein Phantombild

Ingo von Westphal ist Phantombildzeichner. Uns hat er erklärt, wie ein Phantombild entsteht.

Polizei-Einsatz in der Ruhrgebietsstadt Hagen – weil ein junger Mann im Streit mit seiner Schwester komplett durchdrehte.

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Der 18-Jährige hatte offenbar feste Vorstellungen, wann seine Schwester abends nach Hause kommen sollte. Als sie am Donnerstagabend (16. Februar) dann etwas länger unterwegs war, rastete der Bruder derart aus, dass die Polizei Hagen (Ruhrgebiet) anrücken musste.

Ruhrgebiet: Bruder verprügelt eigene Schwester

Der Vorfall ereignete sich im Hagener Stadtteil Vorhalle. Weil seine Schwester seiner Meinung nach zu spät nach Hause gekommen war, soll ihr 18-jähriger Bruder ihr mit der Faust gegen den Hinterkopf geschlagen und sie an den Haaren gezogen haben.


Erste Hilfe leisten – das kannst du tun!

  • Bei einem Unfall die Unglücksstelle absichern und den Notruf unter 112 oder 110 wählen
  • lebenswichtige Funktionen des Verletzten kontrollieren
  • Im Fall der Fälle: Wiederbelebung starten, Blutungen stillen, stabile Seitenlage
  • Person mit einer Rettungsdecke wärmen. Dabei auch auf Wärme von unten achten
  • Psychische Betreuung: Mit der betroffenen Person sprechen, ihr über den Kopf streichen. Auch Bewusstlose spüren diese Fürsorge.

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Als die Polizei vor Ort eintraf, erklärte die Schwester ihnen, dass es zwischen ihr und ihrem Bruder häufiger zu Konflikten käme. Doch bisher war der 18-Jährige nie derart ausgerastet wie an diesem Donnerstagabend. Vor allem nach dem Faustschlag gegen den Hinterkopf leide die Frau unter großen Schmerzen, teilte die Polizei mit.

18-Jähriger „vollkommen uneinsichtig“

Obwohl sich der 18-Jährige laut Polizei „vollkommen uneinsichtig“ zeigte, kooperierte er letztendlich mit den Beamten. Der Bruder wurde aus der Wohnung der Schwester verwiesen – und das ist noch nicht alles.


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Des Weiteren wurde dem 18-Jährigen verboten, in den folgenden zehn Tagen in die Wohnung zurückzukehren. Zudem wurde eine Strafanzeige gefertigt.