Ein Familien-Drama und ein stundenlanger Großeinsatz der Polizei – inklusive Spezialeinsatzkräfte – haben am Samstag eine Stadt in NRW in Atem gehalten. Als der Täter die Beamten attackierte, wurde er niedergeschossen und erlitt lebensgefährliche Verletzungen.
Nach Angaben der zuständigen Polizeibehörde Bielefeld kam es am Samstag (21. Juni) zu dem mehrstündigen Polizeieinsatz an der Luisenstraße in Steinhagen (Kreis Gütersloh/ NRW). Gegen 16 Uhr wurde die Leitstelle der Polizei Gütersloh darüber informiert, dass ein 30-jähriger Steinhagener mit syrischer Staatsbürgerschaft eine Körperverletzung innerhalb seiner Familie begangen habe.
Großeinsatz in NRW: Polizei-Schuss mit Taser erfolglos
Der polizeibekannte und drogenabhängige Mann befand sich nach dem aktuellen Kenntnisstand in einem psychischen Ausnahmezustand. Der 30-Jährige griff die Beamten schon bei der ersten Kontaktaufnahme sofort mit Fäusten an. Dann nutzte er, wie die Polizei berichtet, ein Messer und eine Gartenharke. Ein Polizist schoss mit einem sogenannten Distanz-Elektroimpulsgerät, besser bekannt als „Taser“, auf den Mann – doch dies blieb erfolglos. Der 30-Jährige zog sich in ein Haus zurück.
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Für die Festnahme forderte die Polizei Spezialeinsatzkräfte an. Beim Zugriff der schwer bewaffneten SEK-Kräfte um 20.35 Uhr attackierte der 30-Jährige einen Beamten unvermittelt mit einem Messer. Der Angriff wurde durch Schusswaffengebrauch gestoppt, wie die Polizei mitteilt. Trotz seiner Schussverletzungen leistete der schwerverletzte 30-Jährige erheblichen Widerstand bei seiner Festnahme.
30-Jähriger Täter nach Not-OP außer Lebensgefähr
Die Verletzungen des Steinhageners wurden im Krankenhaus als zeitweise lebensgefährlich eingestuft. Sein Gesundheitszustand stabilisierte sich nach einer Not-Operation.
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Der Messerangriff wird von der Staatsanwaltschaft Bielefeld (NRW) und der Polizei derzeit als versuchtes Tötungsdelikt bewertet. Die Mordkommission „Luise“ des Polizeipräsidiums Bielefeld hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft prüft wie üblich den Polizeieinsatz und ob der Gebrauch der Dienstwaffe rechtmäßig erfolgte.