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Bundestagswahl in NRW: Hohes Bußgeld droht – Falsche Entscheidung kann dich 500 Euro kosten

Wer bei der Bundestagswahl in NRW jetzt die falsche Entscheidung trifft, könnte zur Kasse gebeten werden. Das solltest du dringend beachten.

© IMAGO/Herrmann Agenturfotografie

Umfrage vor der Bundestagswahl

Die Bundestagswahl steht vor der Tür und laut den Umfragen zeichnet sich ein Wechsel im Kanzleramt ab. Doch wen wählen die Deutschen und warum?

Die Bundestagswahl steht unmittelbar bevor. Am Sonntag (23. Februar) geht es in den Wahllokalen in die heiße Phase. Wähler, die in diesem Jahr ihre Kreuzchen setzen dürfen, sollten sich also langsam darüber klar werden, für welche Partei und welchen NRW-Abgeordneten sie ihre Stimme abgeben wollen.

Doch wusstest du, dass dir bei der Bundestagswahl in NRW sogar ein Bußgeld drohen kann? Zwar müssen sich Bürger, die ihre Wahlentscheidung am Sonntag abgeben, keine Sorgen machen, dass diese ein Bußgeld zur Folge haben könnte. Wahlhelfer aus NRW sollten aber eines dringend beachten, sonst droht eine teure Strafe.

Bundestagswahl in NRW: SO wird man Wahlhelfer

Wer am Sonntag als Wahlhelfer im Wahllokal stehen will, musste sich laut Bundesministerium des Inneren und für Heimat im Vorfeld bei der zuständigen Wahlbehörde der Gemeinde melden und sich dazu bereit erklären. „Wahlhelfer werden häufig durch Aufrufe der Landeswahlleiter gesucht oder von der Gemeinde direkt angeschrieben.“ Sollten nicht genügend freiwillige Wähler gefunden werden, so können Wahlberechtigte auch dazu verpflichtet werden, so das BMI.

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Dafür müssen sie mindestens 18 Jahre alt, deutscher Staatsbürger sowie wahlberechtigt sein. Wer sich dazu für die Bundestagswahl 2025 in NRW und andernorts bereiterklärte, dem obliegt eine hohe Verantwortung, die nicht zu unterschätzen ist.

Achtung, Bußgeld droht!

Auch wenn das Amt des Wahlhelfers ehrenamtlich ausgeführt wird, so erhalten viele Freiwillige ein sogenanntes Erfrischungsgeld. In Dortmund beträgt das knapp 100 Euro, wie „Ruhr 24“ offenbart. Doch sollte den Wahlhelfern aus NRW vor der Bundestagswahl am Sonntag etwas dazwischen kommen, so müssen sie bei ihrer Absage eine gute Begründung vorlegen. So etwa gesundheitliche Probleme oder einen wichtigen beruflichen Termin. Auch wer das 67. Lebensjahr erreicht hat oder ein Mitglied der Regierung ist, kann kurzfristig ablehnen.


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Der Verhinderungsgrund sollte aber beim zuständigen Wahllokal in NRW umgehend per Telefon oder E-Mail mitgeteilt werden. So etwa mit einem ärztlichen Attest. Denn wer sich nicht rechtzeitig und mit einer guten Begründung abmeldet, riskiert laut §49a des Bundeswahlgesetzes eine Geldbuße von bis zu 500 Euro. Darüber solltest du dir vor der Bundestagswahl unbedingt im Klaren sein, sonst kann sie teuer für dich enden.