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A44 in NRW: Beamte stoppen Auto – als sie den Kofferraum öffnen, trauen sie ihren Augen kaum

Auf der A44 in NRW haben Beamte der Zollfahndung einen Volltreffer gelandet. Ihnen ging ein dicker Fisch ins Netz.

A44 NRW
© IMAGO / Jochen Tack & Hauptzollamt Bielefeld

Verbrechen in NRW: So viel Arbeit hat die Polizei wirklich

2021 ist die Kriminalität zum sechsten Mal in Folge gesunken. Hat die Polizei immer weniger zu tun?

Auf der A44 in NRW hat der Zoll am vergangenen Montag (17. Oktober) einen Volltreffer gelandet. Die Beamten zogen auf der Autobahn einen Autofahrer aus den Niederlandem aus dem Verkehr. Der hatte auf dem Parkplatz Berge (zwischen Soest und Paderborn) noch eisern behauptet, dass er keine verbotenen Gegenstände mit sich führe.

Doch das sollte sich später als dreiste Lüge herausstellen, wie ein Blick in den Kofferraum des Autos auf der A44 in NRW zeigen sollte. Die Beamten sollten dabei leichtes Spiel haben.

A44 in NRW: Riesen-Fund auf Autobahn

Denn der Mann hatte sich offenbar wenig Mühe gemacht, seine kriminellen Machenschaften zu verstecken. In mehreren Tüten und einem großen Koffer fanden die Einsatzkräfte massenhaft Drogen. Ganz ohne doppelten Boden oder sonstige Vorkehrungen hatte der Mann unter anderem 57.000 Ecstasy-Pillen über die A44 geschippert.

Beim Anblick der verbotenen Substanzen dürften sich die Beamten zunächst die Augen gerieben haben. Denn ein Fund wie dieser ist nicht alltäglich. Der 34-Kilo-Fund in Zahlen:

  • 57.000 Ecstasy-Pillen (über 25 Kilogramm)
  • 5.000 LSD-Stripes
  • Fünf Kilogramm MDMA
  • Zwei Kilogramm Amphetaminpaste
  • 1,1 Kilogramm Kokain
  • Ein Kilogramm Ketamin
A44 in NRW
Auf der A44 in NRW landete der Zoll einen Volltreffer. Foto: Hauptzollamt Bielefeld

Zoll feiert Drogen-Fund auf A44 in NRW

„Zu verhindern, dass eine so große Menge Drogen in Umlauf kommt, ist auch für uns ein toller Erfolg!“ , so Sascha Gawenda vom Hauptzollamt Bielefeld. Der Niederländer muss sich jetzt auf ein Verfahren wegen illegalen Drogenhandels einstellen.


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Nach Paragraph 30 des Betäubungsmittelgesetzes muss der mutmaßliche Schmuggler selbst bei einem minder schweren Fall eines „Einfuhrschmuggels einer nicht geringen Menge an Drogen“ mit einer Haftstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren rechnen. Die weiteren Ermittlungen in dem Fall hat das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Paderborn aufgenommen.