Das Wohngeld gehört zu den wichtigsten Sozialleistungen, die es in Deutschland gibt. Der Zuschuss zur Miete wird im Wohngeldgesetz geregelt und ist für Bürger vorgesehen, die ihre Miete wegen eines zu geringen Einkommens nicht alleine bezahlen können. Man kann auch einen Zuschuss für die Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
Erst zu Beginn des Jahres 2023 gab es eine große Wohngeldreform, dadurch haben mehr Bürger Anspruch auf die Sozialleistung und bekommen teilweise auch mehr Geld. Viele werden sich also über die Wohngeldreform gefreut haben. Entscheidend ist für viele aber weiterhin, wann die Auszahlung des Wohngelds im jeweiligen Monat auf dem Konto anfängt.
Wohngeld Auszahlung: Antrag rechtzeitig stellen
Wer Wohngeld bekommen möchte, muss online einen Wohngeldantrag ausfüllen. Dieser wird dann an die Wohngeldbehörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde weitergeleitet. Wie hoch das jeweilige Wohngeld ausfällt, hängt von mehreren Faktoren wie Haushaltsmitglieder oder auch des Einkommens des Antragsstellers ab. Seit der Wohngeldreform kann der Mietzuschuss aber höher ausfallen. Der Wohngeldantrag muss dann nur noch von der Wohngeldbehörde angenommen werden.
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Wichtig ist, dass rückwirkende Zahlungen des Wohngelds durch die Wohngeldstelle nur begrenzt möglich sind – meist nur für einen Monat. Übrigens kann man das Wohngeld bei der Auszahlung auch auf das Konto des Vermieters oder einer dritten Person durch die Wohngeldbehörde überweisen lassen. Dies muss aber bereits im Zuge des Wohngeldantrags festgehalten werden. Das Wohngeld wird grundsätzlich für zwölf Monate gezahlt.
Wohngeld Auszahlung: Wann landet das Geld auf dem Konto?
Da das Wohngeld den Empfänger bei der Zahlung der Miete unterstützen soll, muss es pünktlich auf dem Konto sein. Da Mieten in Deutschland meist zum Ende des Vormonats gezahlt werden, muss das Wohngeld von der Wohngeldstelle pünktlich bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Empfängers sein.
Monat | Auszahlungstermin |
Januar 2024 | Freitag, 29.12.2023 |
Februar 2024 | Mittwoch, 31.01.2024 |
März 2024 | Donnerstag. 29.02.2024 |
April 2024 | Donnerstag. 28.03.2024 |
Mai 2024 | Dienstag, 30.04.2024 |
Juni 2024 | Freitag, 31.05.2024 |
Juli 2024 | Freitag, 28.06.2024 |
August 2024 | Mittwoch, 31.07.2024 |
September 2024 | Freitag, 30.08.2024 |
Oktober 2024 | Montag, 30.09.2024 |
November 2024 | Donnerstag, 31.10.2024 |
Dezember 2024 | Freitag, 29.11.2024 |
Januar 2025 | Dienstag, 31.12.2024 |
Wer Wohngeld bezieht, hat die Pflicht, die jeweilige Wohngeldstelle über bezugsrelevante Änderungen seiner Lebensverhältnisse rechtzeitig melden. Das geht über einen neuen Wohngeldantrag bei der Wohngeldbehörde. Falls das nicht passiert und der Empfänger einen unberechtigten Vorteil herausgezogen hat, kann es zu Sanktionen oder einer Einstellung der Zahlung des Mietzuschusses kommen.
Wann das Wohngeld kommt, weißt du nun. Doch wie sieht es bei anderen Sozialleistungen aus? Wir verraten dir, den Auszahlungstermin des Pflegegelds.>>>