Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung, die gewährt wird, wenn ein Pflegebedürftiger mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird. Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung, die monatlich von der Pflegekasse überwiesen wird.
Für viele ist sehr wichtig, wann es zur Auszahlung des Pflegegelds kommt. Wir verraten dir, wann du im jeweiligen Monat mit der Überweisung der Pflegeleistung rechnen kannst und ob normalerweise die pflegebedürftige oder die pflegende Person das Geld erhält.
Pflegegeld Auszahlung: DAS musst du unbedingt wissen
Wer Zuhause von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird und mindestens den Pflegegrad zwei hat, hat Anspruch auf das Pflegegeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob man privat oder gesetzlich versichert ist. Den Erstantrag sollte man so früh wie möglich stellen, da das Pflegegeld von der Pflegekasse rückwirkend bis zum Tag des Antrags bezahlt wird. Wer sich in einem Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung befindet, kann über den Pflegedienst den Erstantrag als Eilantrag bei der jeweiligen Pflegekasse stellen lassen.
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Die Höhe des Pflegegelds hängt vom jeweiligen Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Je höher der Pflegegrad, desto höher fällt auch die Pflegeleistung aus. Meist wählt die pflegebedürftige Person, ob sie Pflege-Sachleistungen oder Pflegegeld empfangen möchte. Bei Pflege-Sachleistungen handelt es sich meist um professionelle Pflege. Man kann aber auch eine Kombinationsleistung in Anspruch nehmen. Hier nimmt man Pflege-Sachleistungen in Anspruch, schöpft den Anspruch dabei aber nicht voll aus. Der Rest kann dann als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Pflegegeld Auszahlung: Wann ist das Geld auf dem Konto?
Für viele Empfänger der Pflegeleistung ist es sehr wichtig, wann die Auszahlung im Kalendermonat stattfindet. Beim Pflegegeld soll die Auszahlung in der Regel bis zum ersten Werktag des jeweiligen Kalendermonats durch die Pflegekassen erfolgen.
Monat | Auszahlungstermin |
Januar 2024 | Dienstag, 02.01.2024 |
Februar 2024 | Donnerstag, 01.02.2024 |
März 2024 | Freitag, 01.03.2024 |
April 2024 | Dienstag. 02.04.2024 |
Mai 2024 | Donnerstag, 02.05.2024 |
Juni 2024 | Montag, 03.06.2024 |
Juli 2024 | Montag, 01.07.2024 |
August 2024 | Donnerstag, 01.08.2024 |
September 2024 | Montag, 02.09.2024 |
Oktober 2024 | Dienstag, 01.10.2024 |
November 2024 | 01. oder 04.11.2024 |
Dezember 2024 | Montag, 02.12.2024 |
Januar 2025 | Donnerstag, 02.01.2025 |
Übrigens wird die Sozialleistung nicht an die Pflegeperson von der Pflegekasse überwiesen, sondern an die pflegebedürftige Person. Das Pflegegeld steht nur dem Versicherten zu. Über die Verwendung darf der Pflegebedürftige dann frei entscheiden und es ggf. an die pflegende Person weitergeben. Um als Pflegeperson direkt über das Geld verfügen zu können, braucht man eine Vollmacht.
Wann das Pflegegeld kommt, weißt du nun. Aber wie sieht es bei anderen Sozialleistungen aus? Wir verraten dir, wann der Auszahlungstermin des Wohngelds ist.>>>