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Strom: Als Neukunde sahnst du aktuell richtig ab – so profitierst du vom Anbieterwechsel

Strom: Wer jetzt den Anbieter wechselt, sahnt richtig ab. Mit diesen Tipps kannst Du jetzt 400 Euro sparen.

So kannst Du jetzt 400 Euro machen!
© Design Pics / Dentzmann

Du kannst Strom- und Gastkosten von der Steuer absetzen?

Bei den steigenden Preisen zählt jeder Cent. Deshalb solltest du wissen, dass es möglich isr, deine Strom- und Gaskosten absetzen zu lassen.

Bald wird es kälter und dunkler draußen. Die Heizungen müssen wieder eingeschaltet werden, auch auf den Lichtschalter wird dann wieder früher am Tag gedrückt. Doch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass für den Strom tiefer in die Tasche gegriffen werden muss. Im Moment zahlen Kunden durchschnittlich 40 Cent pro Kilowattstunde. Bei denjenigen, die beim Strom noch in der Grundversorgung sind, sind es 48 Cent. Neukunden hingegen zahlen durchschnittlich nur 30 Cent pro Kilowattstunde.

Wer sich clever anstellt, kann um die 400 Euro sparen. Das geht durch den Wechsel des Stromanbieters. Doch auch hier sind einige wichtige Dinge zu beachten, damit nicht nur der Stromversorger profitiert.

Strom: Das musst Du beim Wechsel beachten

Die Preise für Energie sind im Moment niedriger, als zuvor angenommen wurde. Dabei gehen die Angebote der Stromanbieter auseinander. Diese zu vergleichen und zum günstigsten Angebot zu wechseln, ist also sinnvoll.

Verbraucherverbände raten dazu, keine Verträge über das Telefon oder über SMS abzuschließen. Denn so sind die Konditionen oftmals nur schwerer zu überblicken und das kann von den Anbietern ausgenutzt werden. Auch die Seriosität der Stromlieferanten sollte besser vorab überprüft werden, um unschönen Überraschungen vorzubeugen.

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Beim Abwägen, wer die günstigsten Energiepreise bietet, können Vergleichsportale helfen. Dabei sollte allerdings auch darauf geachtet werden, die lokalen Stadtwerke nicht außer Acht zu lassen. Diese sind bei solchen Portalen oftmals nicht gelistet. Die Stadtwerke in der Region haben oft gute Angebote für den Strom und manche übernehmen sogar den Papierkram.

Keine lange Leitung

Wer einen geeigneteren Vertrag für sich gefunden hat, aber nicht so schnell aus seinem alten Vertrag aussteigen kann, profitiert bei einer Preiserhöhung vom 14-tägigen Sonderkündigungsrecht. Diejenigen, die noch in der Grundversorgung sind, können den Vertrag jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen.

Beim Abschluss eines neuen Vertrags wird davon abgeraten, einer längeren Vertragslaufzeit als einem Jahr mit Preisbindung zuzustimmen. So ist es im Zweifel leichter, sich einen neuen Anbieter zu suchen, wenn die Strompreise sich wieder verändern. Wenn der Stromversorger weiterhin zufriedenstellt, gibt es meist unkomplizierte Möglichkeiten, bei dem Anbieter zu bleiben. Verträge zu verlängern, ist hierbei oft einfacher, als Verträge zu kündigen.


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Viele Stromversorger akzeptieren auch einen Vertragsabschluss, der im Voraus geschlossen wird, sollte man aus dem alten Vertrag nicht herausgekommen sein. Bis zu sechs Monate vor dem vereinbarten Lieferbeginn des Stroms ist ein solcher Vertragsabschluss möglich. Zu den diesbezüglichen Konditionen geben die verschiedenen Anbieter Auskunft.