Viele alternative Stromanbieter senken ihre Preise wieder, die Grundversorgung könnte in vielen Fällen wieder teurer werden. Ende letzten Jahres hat ein Stadtwerk mit einem bundesweit einmaligen Vorgehen für Empörung gesorgt – vor allem beim Energiekonzern Eon.
So weit, dass Eon sich entschied, „juristisch mit einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Stadtwerke Castrop-Rauxel vorzugehen“, wie die „WAZ“ berichtete.
Strom: Stadtwerke schicken tausende Kunden in Grundversorgung
Rajko Kravanja, der Bürgermeister von Castrop-Rauxel, schrieb Ende vergangenen Jahres auf Facebook, dass die Stadtwerke nicht mehr in der Lage seien, die Bürger „günstig mit Strom zu versorgen“. Der kommunale Versorger plane deshalb die Kündigungen von Energieverträgen.
Die Konsequenz: Betroffene Kunden landeten daraufhin in der Grundversorgung. In Castrop-Rauxel ist dafür der Essener Energiekonzern Eon zuständig. Kravanja betonte, dass die Stadtwerke die Kunden wieder zurückholen würden, sobald sich die Lage wieder entspanne. Dafür müssten diese eine entsprechende Vollmacht unterzeichnen. Und das taten laut „WAZ“-Bericht 2.000 Kunden.
Mehr als 4.000 Strom- und Gasverträge mit Preisgarantie wurden zum Jahreswechsel gekündigt, wie der kommunale Versorger bestätigte. Es sei darum gegangen, eine Schieflage des Unternehmens zu vermeiden, so Stadtwerke-Geschäftsführer Jens Langensiepen. Er verteidigt sein Vorgehen.
Strom: Eon zieht gegen Stadtwerke vor Gericht
Eon will nun gegen diese Methodik juristisch vorgehen. Eine Eon-Sprecherin bestätigte auf „WAZ“-Anfrage, dass es vor dem Landgericht Bochum am 21. März einen mündlichen Verhandlungstermin geben werde.
„Kunden über eine vorgelegte Vollmacht wieder zurückholen zu wollen – aber erst bei sinkenden Preisen – ist aus unserer Sicht hochgradig unsolidarisch“, so Eon. „Dass sich Anbieter durch solch ein Verhalten bewusst ihrer Verantwortung entziehen, ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar und nicht im Sinne der Kunden.“ Das Vorgehen der Stadtwerke Castrop-Rauxel sei „einzigartig“ gewesen, betont Eon.
Auch der Stadtwerke-Geschäftsführer Langensiepen bestätigt, dass der Energieversorger Eon gegen die Stadtwerke Klage vor dem Landgericht Bochum eingereicht habe. Aber: „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Anwendung einer Kundenvollmacht statthaft und im besten Interesse unserer Kundinnen und Kunden ist, und werden auch vor Gericht für die Interessen unserer Kundschaft einstehen“, sagt der Geschäftsführer. Die Stadtwerke wolle den Kunden in einer schwierigen Situation die bestmögliche Lösung bieten.
Strom: Wann können Kunden wieder zurückkehren?
„Zum 1. März 2023 ist bei uns in den Grundversorgungsgebieten Strom im Ruhrgebiet – also auch in Essen – keine Preisanpassung geplant“, erklärt Eon. In anderen Regionen hat das Energieversorgungsunternehmen die Tarife der Grundversorgung bereits erhöht.
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Langensiepen betonte: „Wir gehen davon aus, dass wir beim Gas in Kürze in der Lage sein werden, unserer Kundschaft Preise unterhalb der Grundversorgung anbieten zu können“. Wann Strom-Kunden in Castrop-Rauxel mit unterschriebener Vollmacht zurück in die Stadtwerke wechseln können, hänge laut Langensiepen davon ab, wann sich die Grundversorgungspreise erhöhen.