Bahnt sich da eine Steuer-Revolution an, die rund 40 Millionen Menschen in Deutschland betreffen könnte? Es geht um die Kirchensteuer. Etwa 47 Prozent der Menschen hierzulande sind Mitglieder der katholischen oder evangelischen Kirche.
Bei steuerpflichtigen Kirchenmitgliedern wird die Kirchensteuer vom Finanzamt eingezogen – ganz automatisch, ebenso wie die Lohnsteuer. Doch dieser Prozess könnte sich zukünftig ändern.
Kirchensteuer: Fast drei Viertel wollen Wegfall
Denn eine große Mehrheit der Deutschen macht Druck auf die Politik. Laut einer neuen YouGov-Umfrage sagen 74 Prozent, dass es nicht mehr zeitgemäß sei, dass der Staat diese Abgabe sozusagen als Serviceleistung für die Kirchen einzieht. Nur 13 Prozent sehen das noch als zeitgemäß an, der Rest hat keine klare Meinung dazu.
Drei von vier Menschen sehen also einen Reformbedarf bei der Kirchensteuer. Aus ihrer Sicht sollte die Kirchen die Steuer selber einbeziehen, so wie normale Mitgliedsbeiträge. Das Thema Kirchensteuer-Reform könnte damit neuen Aufwind bekommen. Besonders in der FDP von Finanzminister Christian Lindner werden schon länger Stimmen laut, die hier einen radikalen Umbau fordern.
(1) Es besteht keine Staatskirche.
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
Auszüge aus dem Grundgesetz – Artikel 137
Steuer: Werden Staat und Kirche entkoppelt?
Die Jungen Liberalen, die Jugendorganisation der Partei, forderten bereits 2021 das Aus der Kirchensteuer. „Es braucht endlich den politischen Willen, unser Staatswesen für das 21. Jahrhundert zu updaten“, erklärte der damalige Bundesvorsitzende Jens Teutrine. Staat und Kirche müssten entkoppelt werden, auch bei der Eintreibung der Kirchensteuer.
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Auch wenn die jetzige Ampel-Koalition bei der Kirchensteuer alles beim Alten belassen sollte – mittelfristig dürfte es für die Parteien schwierig werden, gegen einen so breiten Willen in der Bevölkerung weiter am Modell der Kirchensteuer festzuhalten. Auch wenn die Kirchensteuer in Deutschland schon seit 1919 verfassungsrechtlich fest verankert ist. Vorgängermodelle gab es in den deutschen Ländern bereits lange vor dem Ersten Weltkrieg.