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Steuer: „Steuererklärung lohnt sich nicht“? Diese vier Mythen halten sich hartnäckig

Unzählige Mythen ranken sich um die Steuererklärung, die viele verunsichern. Über die größten Irrtümer wirst du hier aufgeklärt.

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Du kannst Strom- und Gastkosten von der Steuer absetzen?

Bei den steigenden Preisen zählt jeder Cent. Deshalb solltest du wissen, dass es möglich isr, deine Strom- und Gaskosten absetzen zu lassen.

Für viele ist die Steuerklärung ein leidiges Thema. Auch, wenn man bei der Steuer einiges zurück bekommt, schieben sie viele bis zur letzten Deadline vor sich her. Dafür gibt es verschiedene Gründe.

Gerade durch die vielen Angaben zum Ausfüllen sind viele verunsichert. Mit dazu ranken sich viele Mythen um die Steuererklärung. Über die größten Irrtümer wirst du hier aufgeklärt.

Steuer: Vier Mythen zur Steuererklärung

Viele sträuben sich vor der Steuererklärung und es existieren zahlreiche Mythen. Das Magazin „Ihre Vorsorge“ sprach dafür mit Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

1: „Eine Steuererklärung lohnt sich nicht.“
„Das können wir nicht bestätigen“, sagt Jana Bauer. In der Regel lohne sich eine freiwillige Steuererklärung durchaus. Nach Angaben des Statistischem Bundesamts ergab sich zuletzt eine durchschnittliche Erstattung von rund 1070 Euro. Auch bei Studenten lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung. Hat ein Student zum Beispiel nur ein halbes Jahr gearbeitet, wird der Lohnsteuerabzug trotzdem für zwölf Monate berechnet. „Die Differenz erhält man durch die Steuererklärung“, erklärt Bauer.

2: „Wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, muss ich das jedes Jahr tun.“
Bei einer freiwilligen Abgabe der Steuererklärung sei man nicht automatisch dazu verpflichtet, für weitere Jahre eine abzugeben, sagt Daniela Karbe-Geßler, Leiterin der Abteilung Steuerrecht und Steuerpolitik vom Bund der Steuerzahler Deutschland. Es komme auf verschiedene Faktoren an, die zur Abgabe verpflichten. Wenn weitere Einkünfte erzielt werden, von denen kein Steuerabzug vorgenommen wurde, muss eine Steuererklärung dann erfolgen. Zum Beispiel durch Vermietung oder selbstständiger Tätigkeit.

3. „Alle Steuerbescheide sind richtig.“
Das trifft ebenso nicht zu. „Auch das Finanzamt hat nicht immer recht“, sagt Jana Bauer. Wenn zum Beispiel bestimmte Posten nicht anerkannt werden, die aber eigentlich anerkannt werden müssten, entstehen dadurch Fehler. In dem Fall empfiehlt der BVL daher jedem Steuerpflichtigen anzuschauen, ob alle relevanten Ausgaben berücksichtigt wurden. Ist das nicht der Fall, sollte man unbedingt innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.


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4. „Mit den Lohnsteuerklassen bei Ehepaaren kann man unterm Strich Einkommensteuer sparen.“
Auch das stimmt nicht. „Die Steuerklassen sind nur für den monatlichen Lohnsteuerabzug maßgeblich“, sagt Karbe-Geßler. Bei der einbehaltenen und abgeführten Lohnsteuer vom Arbeitgeber handele es sich zunächst nur um Vorauszahlungen für die Einkommensteuer. Die genaue Einkommensteuer wird erst nach Ablauf des Jahres mit dem Steuerbescheid berechnet. Das Ziel der Steuerklassen ist laut Karbe-Geßler, möglichst genaue Vorauszahlung zu leisten. So muss das Paar monatlich nicht zu viele oder zu wenig Steuern voraus zahlen.