Ups, haben wir da etwa jemanden vergessen? Diesen Eindruck mag die Regierung bei einigen Kunden in der Energiekrise ausgelöst haben. Denn während bei den Entlastung vor allem Gaskunden im Vordergrund standen, blickten Verbraucher mit Heizöl- und Pelletheizung bisher in die Röhre.
Denn auch die Preise für Heizöl und Pellets stiegen rapide an. Auch wenn sie nicht so sehr in die Höhe schossen wie die Gaspreise, fühlen sich Heizölkunden benachteiligt. „Das sind Millionen von Menschen, die genauso mit explodierenden Preisen konfrontiert sind und daher ebenso geschützt werden müssen“, schätzt der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Jan-Marco Luczak die Situation ein. Dem will die Ampel-Regierung nun Entlastungsmaßnahmen entgegenwirken.
Energiekrise: Bis zu 2000 Euro pro Haushalt drin
Wie sieht die Entlastung aus? Wie in einem Eckpunktepapier der Regierung steht, soll wegen der hohen Energiepreise jeder Haushalt Hilfen von bis zu 2000 Euro bekommen. Diese Hilfen soll es für alle Haushalte geben, die mit „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen.
Was sind „leitungsgebundene Brennstoffe“? Dabei handelt es sich um Energieträger, die nicht über ein festes Netz verteilt werden. Zum Beispiel mit Tanklastwagen kommen sie direkt beim Endverbraucher an. Darunter fallen Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas.
Obacht – Flüssiggas ist eine Ausnahme: Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. In Deutschland gelten etwa alle gasförmigen Brennstoffe als „leitungsgebundene Energieträger“ – und das, obwohl etwa Erdgas oder Wasserstoff auch in Flaschen oder per LKW transportiert werden können. Doch auch wenn Flüssiggas nicht unter den Begriff fällt, bekommen Bezieher davon dennoch Hilfe.
Wie erfolgt die Auszahlung? Der Bund stellt den Bundesländern Geld zur Verfügung, die es dann an die Menschen auszahlen. Doch während die Gas-Kunden die Hilfen automatisch bekommen, müssen sie dafür extra einen Antrag stellen. Wie genau die Anträge aussehen und ab wann der Zuschuss für Heizkosten auf dem Konto landet, ist noch nicht bekannt.
Wer kriegt den Zuschuss? Den Zuschuss können alle Verbraucher beantragen, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember Heizöl, Flüssiggas oder Pellets gekauft haben. Der Preis dafür muss sich mindestens verdoppelt haben. Um das nachzuweisen, muss du eine entsprechende Rechnung vorlegen. Zudem soll es eine sogenannte Bagatellgrenze geben. Beträgt das Heizkostenplus im Vergleich zum Vorjahr weniger als 100 Euro, gibt es keinen Zuschuss vom Staat.