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Hartz 4: Bitter! Wenn Empfängerin stirbt, steht ihr Sohn vor einem Schuldenberg

Hartz 4: Bitter! Wenn Empfängerin stirbt, steht ihr Sohn vor einem Schuldenberg

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Das ist Hartz IV

Hartz 4: Bitter! Wenn Empfängerin stirbt, steht ihr Sohn vor einem Schuldenberg

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Das Leben ist für Kindern von Hartz-4-Empfängern oft schon schwer genug – doch in bestimmten Fällen ist es auch im Erwachsenenalter noch mit bitteren Folgen verbunden.

So müssen Kinder von Hartz-4-Empfängern im Todesfall nicht nur mit dem Ableben der Mutter oder des Vaters klar kommen, sondern zusätzlich noch mit einem Schuldenberg. So wie der 26-jährige Robin aus Berlin.

Hartz 4: Mutter wird ihrem Sohn Schulden hinterlassen

„Auf Robin warten rund 3.000 Euro Schulden beim Jobcenter, er wird sie eines Tages erben. Diese Schulden hat seine Mutter vor gut zehn Jahren angehäuft, sie wird sie nie zurückzahlen können“, berichtet Hartz-4-Expertin Helena Steinhaus vom Verein „Sanktionsfrei“ auf Twitter.

Der Grund für dieses Dilemma liegt in Robins Teenager-Zeit, als seine Mutter als Alleinerziehende trotz Erwerbstätigkeit aufstockende Leistungen bezog. „Robin hatte während seiner Jugend psychische Probleme und hat immer mal wieder die Bedarfsgemeinschaft für längere Zeit zu Therapiezwecken verlassen“, schildert Steinhaus die weitere Situation.

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Die Abwesenheit ihres Sohnes meldete Eva immer pflichtbewusst beim Jobcenter – mit einer Folge: „Jedes Mal, wenn Robin in die Therapie ging, wurde Eva die schon anteilig für Robin gezahlte Miete und auch sein Anteil für das Leben als Schulden angerechnet.“ Über die Jahre entstand so die Summe von etwa 3.000 Euro.

Zu Lebzeiten kann Eva die mit ihrer Rente nicht mehr abzahlen. Jedes Jahr bekommt sie ein Inkasso-Schreiben, muss ihre finanzielle Situation darlegen.

Hartz4-Empfängerin resigniert: „Ich kann nicht mal in Ruhe sterben“

„Ich kann noch nicht mal in Ruhe sterben“, soll die Frau zu Helena Steinhaus gesagt haben.

Die Expertin kann das Vorgehen des Jobcenters nicht nachvollziehen – schließlich seien die laufenden Kosten auch während Robins temporärer Abwesenheit für Eva gleich geblieben, zudem würde niemand für diese kurzen Zeiträume extra in eine kleinere Wohnung umziehen. Eine Anwältin von „Sanktionsfrei“ soll die Lage mit Berufung auf Verjährung klären.

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Bei Twitter raten einige Nutzer dazu, dass der Sohn der ehemaligen Hartz-4-Empfängerin das Erbe ausschlagen könnte. In dem Fall hätte Robin aber auch keinen Anspruch auf andere Wert- oder Erinnerungsgegenstände seiner Mutter. (kv)