Es ist ein trauriger Fall: Ein Rentner wurde zu seinem 70. Geburtstag von Freunden und Familie beschenkt. Weil er aber Grundsicherung bezieht, sollte ihm das zum Verhängnis werden.
Nun muss er das Geschenk von seiner mauen Rente wieder abzwacken. Im Netz stellen nun viele die Frage: Ist das denn fair?
Rente: Mann bekommt E-Bike zum 70. Geburtstag – doch dann erfährt das Amt davon
Helena Steinhaus, Gründerin von „Sanktionsfrei“, prangert Ungerechtigkeiten im deutschen Sozialsystem an. Nun veröffentlichte sie den Fall eines Mannes, der seine Rente mit Grundsicherung aufstockt.
Steinhaus schreibt auf Twitter: „Zu seinem 70. Geburtstag wollten Freunde und Familie ihm eine große Feier schenken, aber: Corona. Stattdessen kamen 1.600 Euro für ein E-Bike zusammen, das Hans braucht, da sein Auto kaputt ist.“
Dieses Geldgeschenk wurde nun zum Problem, weil die Familie des Rentners es ihm auf sein Konto überwies, damit er später davon ein E-Bike kaufen könnte. Prompt aber meldete sich das Sozialamt!
Rente: Dem Empfänger von Grundsicherung bleiben nur noch 50 Euro von seinem Geschenk
„Kurz darauf rechnete das Sozialamt das Geld an, abzüglich eines Freibetrags von 50 Euro. Das heißt, dass diese 1.550 Euro nun monatlich von seiner spärlichen Grundsicherung abgezogen werden!“, berichtet Helena Steinhaus weiter.
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Rente – mehr zur gesetzlichen Rentenversicherung:
- Die Altersrente wurde in Deutschland 1891 eingeführt.
- Im Jahr 2020 gab es in Deutschland über 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner.
- Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt aktuell bei 18,6 Prozent.
- Dieser wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
- Die Riester- und die Rürup-Rente sind dagegen zwei Formen der privaten Altersvorsorge mit staatlichen Förderungen.
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Sie fragt, wieso Bezieher von Hartz 4 und Grundsicherung keine Geldgeschenke zum Geburtstag oder zu Weihnachten erhalten dürfen, denn bei beiden Leistungen sind die Regelungen ähnlich streng. „Wieso werden armen Menschen sogar Geschenke unmöglich gemacht?“, empört sie sich.
Andere Rentenempfänger klagen über ähnliche Fälle: „Mir wurde eine Rückzahlung VHS-Kurs angerechnet“
Unter ihrem Beitrag berichten andere Betroffene von ähnlichen Vorfällen. „Ich beziehe zu meiner Erwerbsminderungsrente auch Grundsicherung und muss kleinere Beiträge (20 bis 50 Euro), die mir meine Kinder ab und zu überweisen, auch regelmäßig rechtfertigen. Die Aussage, ich hatte nix mehr zu Essen, reicht denen oft nicht“, klagt ein Mann.
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„Mir wurde eine Rückzahlung VHS-Kurs (ausgefallen wegen Corona) als Einnahme angerechnet. Selbst die Mini-Dividende meiner Genossenschaft wird angerechnet, jeder winzige Popel“, antwortet ein weiterer.
Ein anderer erzählt: „Ich fahre regelmäßig hunderte Kilometer zu meiner Mutter, um mit ihr Bargelder auszutauschen, da sie sich vor Kontenbewegungen scheut, weil sie fürchtet, das Amt könnte Leistungen kürzen. Allein, dass sie mit Nachfragen dazu rechnen muss, ist schon entwürdigend.“
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Rente und Grundsicherung: So sieht die rechtliche Regelung bei Geldgeschenken aus
Die rechtliche Regelung sieht vor, dass Geldgeschenke Dritter nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, „soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen“, dass ein Bezug von Grundsicherung nicht mehr gerechtfertigt wäre.
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In einem Urteil aus dem Jahr 2009 entschied das Landessozialgericht Sachsen in Chemnitz, dass lediglich Geldgeschenke bis 50 Euro anrechnungsfrei sind. Sollte der Betrag höher liegen, wird dieser von der Leistung abgezogen!
Mit dieser strengen Regelung soll ein Missbrauch der staatlichen Sozialleistung verhindert werden. Das Amt prüft hierzu auffällige Kontobewegungen bei Empfängern.