Nach einem schier endlosem Hin und Her wird es jetzt verabschiedet: Das Heizungsgesetz, das für öffentlichen Streit der Ampelparteien untereinander und mit der Opposition gesorgt hat und wegen dem sogar das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet wurde. Am Freitag (8. September) steht es nun endlich auf der Tagesordnung im Bundestag. Das Ziel: Mehr Wohnraum und Gebäude mit klimafreundlicher Energie beheizen.
Doch während das Ziel klar ist, scheinen die Regeln verwirrend. Wer darf was? Tatsächlich gibt es einige Dinge, die beachtet werden müssen, will man vom Heizungsgesetz profitieren.
Die Ziele des Heizungsgesetzes
Ziel ist es, dass ab Anfang des Jahres 2024 jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie erwärmt wird. Das gilt aber erstmal nur für Neubaugebiete. Wer bereits eine Heizung hat, die den Anforderungen zum Klimaschutz nicht entspricht, darf diese behalten und auch reparieren lassen.
Hausbesitzer, die eine neue Heizung einbauen müssen, aber älter sind oder wenig Geld zur Verfügung haben, werden für diese Investition vom Staat aufgefangen. Bis zu 70 Prozent der Kosten übernimmt der Staat in solchen Fällen. Der maximale Betrag der staatlichen Förderung liegt bei 21.000 Euro. Außerdem sollen Betroffene Kredite mit günstiger Verzinsung für dieses Projekt erhalten.
Heizungsgesetz: Das ändert sich für alle
Für die Einsparung von Energie soll eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung erarbeitet werden. Darin könnte beispielsweise ermittelt werden, ob klimafreundliche Fernwärme für die Erwärmung von Gebäuden genutzt werden kann. Erst wenn das so weit ist, gilt die Regelung für 65 Prozent klimafreundliches Heizen für bestehende Gebäude. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern haben bis Mitte des Jahres 2026 Zeit, die Wärmeplanung abzuschließen. Alle anderen haben bis Mitte 2028 Zeit -Kommunen und Dörfer mit unter 10.000 Einwohnern dürfen ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen.
Es soll verschiedene Möglichkeiten geben, das 65-Prozent-Ziel zu erreichen. So sollen die Nutzung elektrischer Wärmepumpen, eine Heizung durch Solarthermie und Anschlüsse an Fernwärme möglich sein. Heizungen aus Hybridsystemen, also Wärme aus erneuerbaren und fossilen Energien, sind ebenfalls eine Möglichkeit, solange das Ziel eingehalten wird.
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Heizungen, die bis 2028 eingebaut werden, bei denen aber noch kein Wärmeplan vorliegt, haben ebenfalls Regeln einzuhalten. Ab 2029 muss mindestens 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energiequellen stammen, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent. Endziel ist, dass Gebäude ab 2045 nur noch mit erneuerbarer Energie beheizt werden dürfen.
Mieterschutz: Energie soll bezahlbar bleiben
Wenn die alte, fossil betriebene Heizung nicht zu reparieren ist, gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren, in denen auf Heizkörper zurückgegriffen werden darf, die das 65-Prozent-Ziel nicht erreichen. Diese dürfen auch eingebaut werden.
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Bei Modernisierung, auch von Heizkörpern, dürfen Vermieter aktuell bis zu acht Prozent auf drei Jahresmieten aufschlagen. Künftig sollen sie maximal 10 Prozent auf die Miete aufschlagen können – aber nur, wenn sie staatliche Fördersummen erhalten und diese von den umlegbaren Kosten abziehen. Die Monatsmiete darf hierbei in keinem Fall höher als 50 Cent je Quadratmeter erhöht werden.