Jüngst wurde das neue Bürgergeld für Januar 2023 beschlossen. Neben der Karenzzeit von 12 Monaten wurde durch das Veto der Union auch das Schonvermögen auf 40.000 Euro reduziert. Doch genau das könnte jetzt vielen zum Verhängnis werden.
Denn wer Geld zur Seite gelegt hat, könnte somit über die Grenze kommen und kein Bürgergeld erhalten. Hat die Ampel-Regierung jetzt zu sehr am eigenen Ast gesägt?
Bürgergeld: Schonvermögen kann zum Verhängnis werden
Frisch beschlossen bereitet das Bürgergeld wieder Sorge. Da der Entwurf durch die Union noch einmal bearbeitet werden musste, steht der Hartz 4-Nachfolger nun mit einigen Abzügen. Darunter musste das Schonvermögen ordentlich einbüßen. Von 60.000 Euro auf 40.000 wurde es nun abgesenkt. Genau darin sehen einige jetzt ein großen Problem. Auf Twitter äußerte Arnd Diringer vom Team Arbeitsrecht seine Sorge um die Bürgergeld-Änderung. Diese sei „völlig inakzeptabel“.
Weiter schreibt er: „Es zielt auf Benachteiligung / Drangsalierung derer, die jahrzehntelang gearbeitet und damit das System getragen haben. Daran ändern auch die Neuerungen nichts. Das Schonvermögen wird pauschal festgelegt.“ Hieße also nach Ansicht von Diringer: „Wer durch langjährige Arbeit etwas erwirtschaftet und zurückgelegt hat, ist (und bleibt) der Dumme.“
Bürgergeld: Schonvermögen bringt Bedürftige in Bredouille
Auch Hubert Aiwanger von der Partei Freie Wähler sieht Bedenken an der pikanten Bürgergeld-Veränderung. „Schonvermögen von 40 000 Euro beim Bürgergeld ist zu hoch für diejenigen, die noch nie in die Sozialsysteme eingezahlt haben, aber zu niedrig für diejenigen, die 30 Jahre eingezahlt und gespart haben und dann unverschuldet in Not geraten.“ erklärt er auf dem Kurznachrichtendienst. Sein Vorschlag ist, man müsse das „ Schonvermögen staffeln nach Lebensleistung!“
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Neben dem höheren Regelsatz von 502 Euro soll es beim Bürgergeld bessere Zuverdienstmöglichkeiten für Jugendliche und Auszubildende aus Bürgergeld-Familien geben. Bis zu drei Monate nach Schulabschluss sollen zudem die neuen Regeln für Minijob-Verdienste nun gelten. Weiter sollen Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen.