Wenn das Jobcenter die Bürgergeld-Leistungen einstellt, ist der Schock groß. Ärgerlich ist es dazu, wenn es durch Missverständnisse passiert. So auch bei einem Fall einer Alleinerziehenden.
Demnach gingen Nachbarn der Bürgergeld-Bezieherin davon aus, dass der Vater noch immer im Haushalt wohnt. Deshalb meldeten sie die Mutter beim zuständigen Jobcenter. Dieses stellte dann die Leistungen vorläufig ein. Noch dazu forderte es eine gehörige Summe von der Beschuldigten.
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Bürgergeld: Leistungen bei Mutter gestrichen
Einer alleinerziehenden Mutter kürzte das Jobcenter in einem aktuellen Fall das Bürgergeld. Demnach haben Nachbarn offenbar das Jobcenter darüber informiert, dass der Vater der Kinder gelegentlich bei der Mutter wohne. Dieser lebt aber in einem anderen Bundesland, besucht die Familie nur manchmal für ein paar Tage. „Die Zahlung ihrer Leistung wurde vorläufig eingestellt“, heißt in dem Schreiben, das Helena Steinhaus, Gründerin von Sanktionsfrei e.V., auf X. teilweise veröffentlichte.
Das Jobcenter baut durch die kurzfristige Einstellung der Leistungen Druck auf, um herauszufinden, ob die Frau Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende hat oder nicht. Im Falle eines Anspruchs soll sie sogar fast 2.000 € rückwirkend zurückzahlen. Entscheidend ist dabei nicht die Meldeadresse des Vaters, sondern sein tatsächlicher Aufenthaltsort. Die Frau wird aufgefordert, schriftlich Stellung zu nehmen.
Schwierige Beweislage
Wie der Verein Sanktionsfrei e.V. angibt, beschäftigen sich bereits Anwälte mit dem Fall. Unklar bleibt laut Verein dennoch: Wie soll sie beweisen, wie oft, wann und wo der Vater ihrer Kinder geschlafen hat? Und wie soll sie mit den Existenzängsten umgehen, die damit einhergehen?
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Im Allgemeinen dürfen Jobcenter vorläufig Zahlungseinstellungen durchführen, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass Leistungen zu Unrecht erbracht werden. Noch dazu kann es eine Rückzahlung als Strafe für falsches Verhalten verhängen.