Das Bürgergeld sollte eines der Prestigeprojekte der Ampel-Regierung werden. Das neue System sollte den Vorgänger „Hartz 4“ revolutionieren. Man lehne ein System ab, „dass Menschen unter den Generalverdacht stellt, nicht arbeiten gehen zu wollen“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil vor der Einführung des neuen Sozialgelds.
Doch die erste Bilanz nach rund einem Jahr Bürgergeld ist vielerorts ernüchternd. Vor allem eine Sorte an Leistungsempfängern lässt Jobcenterverzweifeln.
Bürgergeld: Jobcenter-Mitarbeiter verzweifelt
So berichtet etwa die „FAZ“, dass im Jobcenter Hanau nur noch jeder zweite Termin wahrgenommen werde. Ein Sachbearbeiter berichtet der Zeitung zum Beispiel von einem Vater von zwei Kindern, der satte zwölf Briefe einfach ignoriert habe. Der Grund sei völlig unbekannt. Bürgergeld kassiere der Mann trotzdem. „Die Totalverweigerer kriegen wir nicht. Das gibt das Gesetz momentan nicht her“, äußert sich Fallmanager Stephan Rauscher in der Zeitung. Zu Zeiten von Hartz 4 seien noch 90 Prozent der Klienten zu Terminen erschienen. Jetzt sei es nur noch jeder Zweite!
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Auch das Jobcenter Essen teilte auf Nachfrage der „WAZ“ mit, das die Quote der Leistungsempfänger gewachsen sei, die einfach nicht mehr zum Jobcenter gehen. „Etwa zehn bis 15 Prozent der Kunden haben den Kontakt zum Jobcenter abgebrochen.“
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Experte spricht Klartext
„Es ist wichtig zu betonen, dass die Totalverweigerer nicht die Mehrheit der Bürgergeldbezieher ausmachen“, sagt Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gegenüber dem „Focus“. Der Experte nennt zahlreiche Gründe für Langzeitarbeitslosigkeit, darunter fehlende Sprachkenntnisse oder gesundheitliche Probleme. Fest stehe aber auch, dass sich in der Masse der Bürgergeld-Empfänger auch solche tummeln, die das System ausnutzen. „Solche Totalverweigerer gab es schon vor der Einführung des Bürgergeldes. Sie nutzen die Grauzonen und Schlupflöcher des Systems, etwa über Krankschreibungen oder Anwälte.“
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Angst vor Sanktionen besteht dabei offenbar kaum. Zwar kann das Bürgergeld bei Versäumnissen um maximal 30 Prozent gekürzt werden. Die Kosten der Unterkunft sind davon allerdings nicht betroffen. Zudem können die Sanktionen nur stufenweise verschärft werden. Die Leistungen von Hartz 4 konnten bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2019 noch um 100 Prozent gestrichen werden. Im Januar 2024 wird das Bürgergeld inflationsbedingt um rund zwölf Prozent erhöht.