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Bürgergeld: Scheitert die Umsetzung? Jobcenter-Angestellte wird deutlich: „Wissen nicht, ob das funktioniert“

Seit Januar ist das Bürgergeld der neue Hartz 4-Nachfolger. Doch eine Jobcenter-Angestellte steht der Umsetzung kritisch gegenüber.

u00a9 IMAGO / Michael Gstettenbauer

Das ist das neue Bürgergeld

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Damit kann die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.

Seit Januar besteht das neue Bürgergeld als Hartz 4-Nachfolger. Damit sollen höhere Regelsätze und Schonvermögen eingeführt werden. Doch die Umsetzung verläuft wohl nicht gerade nach Plan.

Eine Jobcenter-Angestellte äußerte sich nun zum Bürgergeld und dessen Planung. Sie bemängelt die kurzfristige Einführung der Reform. Müssen Bürger dadurch auf ihr Geld warten?

Bürgergeld-Umsetzung kritisch: „Wissen nicht, ob das funktioniert“

Läuft die Umsetzung vom neuen Bürgergeld wie geplant? Eine Angestellte eines Jobcenters steht der Einführung nämlich skeptisch entgegen. In einem Interview mit „t-online“ machte sie ihrem Ärger Luft. „Leider wurde das Bürgergeld gefühlt zu kurzfristig und nebenbei beschlossen. Es ist noch zu wenig bekannt zu den Neuerungen“, so die Angestellte. Auf dem Papier sehe so eine neue Reform einfach aus, doch viele Einzelheiten bleiben an den Mitarbeitern des Jobcenters und der Agentur für Arbeit hängen.

Statt auf Praxis wird hier eher auf Theorie gebaut. „Man beschreibt diese Neuerung als die Errungenschaft zur Abschaffung von Bürokratie, ohne zu wissen, ob es in der Praxis tatsächlich funktioniert“, heißt es weiter. Gelingt trotzdem eine rechtzeitige Umstellung von Hartz 4 auf das Bürgergeld? Auf die Frage kann sie nur vertrösten. „Ich hoffe es. Ansonsten müssen wir mit Provisorien und Listen arbeiten. Es müssen Nacharbeiten erfolgen.“

Bürgergeld: Das bringt der Hartz 4-Nachfolger

Eigentlich soll das Bürgergeld für einige Änderungen in der Grundsicherung sorgen. Die sichtbarste Änderung ist die Anhebung der Leistungen. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen steigt um 53 Euro von 449 Euro auf 502 Euro. Künftig wird bei der jährlichen Anpassung die Inflation im Voraus statt im Nachhinein berücksichtigt. Lebenspartner oder -partnerinnen erhalten 451 Euro (bisher 404 Euro), Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren 420 Euro (bisher 376 Euro).


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Auch bei den Sanktionen, die während der Corona-Pandemie weitgehend ausgesetzt waren, ändert sich etwas. Von Januar an können die Jobcenter das Bürgergeld um zehn Prozent kürzen, wenn Arbeitslose ohne wichtigen Grund einen Termin versäumen. Verletzen die Menschen ihre Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter, kann dieses den Regelbedarf zunächst um zehn Prozent für einen Monat kürzen. Bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate.