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Vatertag: Vorsicht! Bei DIESEM Verstoß drohen 15.000 Euro Bußgeld

Der Vatertag lockt mit sonnigem Wetter zu einem entspannten Ausflug in die Natur. Doch wer nicht aufpasst, könnte Ärger bekommen.

Vatertag
© imago/nordpool

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Der Vatertag an diesem Donnerstag (18. Mai) treibt viele Menschen in die Natur. So gibt es in einigen Regionen an diesem Tag die Tradition, mit einem Bollerwagen im Schlepptau durch die Straßen und Wälder zu ziehen und es sich mit kühlen Getränken und den Freunden gut gehen zu lassen.

Was nach einem harmlosen Vatertags-Ausflug klingt, kann jedoch auch schnell unangenehm – und vor allem teuer – werden. Zu einer Aktion solltest du dich deshalb nicht hinreißen lassen.

Vatertag: Achtung bei dieser Tradition

Ein Ausflug am Vatertag oder anderen freien Tagen bietet sich gerade bei dem aktuell frühlingshaften Wetter gut an. Allerdings sollten sich Natur-Liebhaber bewusst sein, dass gewisse Abkürzungen während der Wanderschaft streng verboten sind.

Damit sind vor allem Wege durch landwirtschaftliche Felder oder einen Acker gemeint, die den Betroffenen wirklich viel Geld kosten können.

So ist im Bundesnaturschutzgesetz in Kapitel 7, Paragraph 59 geregelt, dass „das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung“ für alle erlaubt ist – allerdings gibt es auch Einschränkungen für dieses Recht, wie die erwähnten landwirtschaftlichen Flächen, die eine Sonderrolle einnehmen.

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Vatertag: 15.000 Euro Bußgeld droht

Grundsätzlich sind die Betretungsverbote für landwirtschaftliche Felder oder Äcker in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt – in den meisten Ländern gilt dieses aber naturgemäß zwischen der Aussaat und Ernte, also von März bis Oktober.

Auch Grünland darf nicht ohne weiteres betreten werden, weil es zum Beispiel für Pferdekoppeln genutzt werden kann und das Gras die Nahrung der Tiere darstellt. Wird es zertreten, kann es schlecht gemäht werden. Dabei gilt das Verbot auch, wenn eine Fläche nicht eingezäunt ist – und auch für Hunde.


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Übrigens sollten nicht nur Wanderer aufpassen – denn für Radfahrer und Reiter, die verbotene Flächen nutzen, kann es besonders teuer werden. So kann ein Verstoß gegen das geltende Recht in Baden-Württemberg als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. Außerdem können Landwirte Schadensersatz fordern.