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Sex-Problem im Urlaub auf Menorca – Deutscher fordert Schadensersatz

In seinem Urlaub auf Menorca wollte ein Tourist die Zeit im Hotel-Zimmer für ein Schäferstündchen nutzen. Doch dann plagt ihn ein großes Problem.

u00a9 IMAGO/Chris Emil Janu00dfen

Mallorca:

Das sind die Hotspots der beliebten Ferieninsel

Der Urlaub auf den Balearen ist nicht nur bei den Deutschen mehr als beliebt. Kilometerlange Strände, ein angenehm mediterranes Klima und jede Menge Aktivitätsmöglichkeiten sind für viele Touristen Argumente genug, sich in den Flieger nach Mallorca oder Menorca zu setzen.

Auch viele Paare lockt der Urlaub auf Menorca an. Und diese wollen nicht nur die Zweisamkeit an den Mittelmeerstränden genießen. Auch in vielen Hotel-Zimmern geht es mitunter heiß her. Doch ein Touristen-Paar wurde während seiner Reise vor ein großes Sex-Problem gestellt.

Urlaub auf Menorca wird zum Sex-Supergau!

Dieses Problem hat sicherlich schon jeder mindestens ein Mal mit seinem Partner erlebt. Man bezieht das Hotel-Zimmer und stellt beim Blick auf das Bett schnell fest: Das vermeintliche Doppelbeet besteht nur aus zwei zusammengeschobenen Einzelbetten.

Nicht nur beim Kuscheln dürfte dieser Fakt das ein oder andere Paar schon vor Probleme gestellt haben. Denn ist man einmal zwischen die beiden Einzelbetten geraten, endet die Kuschel-Aktion schnell mal auf dem Boden. Und auch beim Schäferstündchen ist die Betten-Kombo alles andere als praktisch.

Das musste jetzt auch ein Paar aus Deutschland feststellen. Denn ihre zwei unverbundenen Einzelbetten seien „bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen“, was den Liebesakt nahezu unmöglich gemacht habe, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Das wollte der Tourist aber nicht auf sich sitzen lassen.

Deutscher Urlauber zieht vor Gericht

Der vermieste Sex hätte große Auswirkungen auf den Erholungswert der beiden Urlauber gehabt. Das Paar war so erbost, dass es vor dem Amtsgericht Mönchengladbach (NRW) Schadensersatz vom Reiseveranstalter forderte. Doch leider ohne Erfolg!



Denn wie das Amtsgericht deutlich macht, seien ihm „mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten“. Wenn die Sex-Praktiken des Paares ein richtiges Doppelbett voraussetzten, so hätte es Möglichkeiten gegeben, die Einzelbetten miteinander zu verbinden, etwa mit einer Schnur. Diesen Urlaub auf Menorca wird das Paar nach der Pleite vor Gericht so schnell sicher nicht mehr vergessen.