Sicherlich hast du auch schon einmal einen Brief von der Sparkasse, der Postbank oder anderen Geldinstituten erhalten, in denen dich deine Bank höflich darüber informiert, dass die Gebühren zum nächstmöglichen Zeitpunkt erhöht werden. Na toll, denkst du und ärgerst dich. Doch damit muss es nicht getan sein! Du kannst dein Geld zurückverlangen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat deshalb Bankkunden der Sparkasse und Co. dazu aufgerufen, mitzuteilen, inwiefern die Banken darauf reagieren, wenn die Kunden unzulässige Gebühren zurückfordern. Eine Sammelklage soll nun Erfolg verschaffen.
Sparkasse, Postbank und Co: Du hast unzulässige Gebühren bezahlt? So holst du dir das Geld zurück
Doch was geht dem voraus? Der Bundesgerichtshof hat am 27. April diesen Jahres geurteilt, dass Banken eben nicht die Zustimmung ihrer Kunden uneingeschränkt einholen können. Heißt: Wenn deine Bank dich auffordert, Widerspruch bis zu einem gewissen Datum einzulegen und du kommst dem nicht nach, bedeutet das nicht automatisch, dass du der Gebührenerhöhung zustimmst.
Das Urteil richtete sich im konkreten Fall zwar gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank. Doch da die Klauseln ähnlich sind, wirke sich das Urteil wegweisend auch auf andere Kreditinstitute aus.
Du könntest sogar das Geld zurückverlangen und die Vertragsänderung rückgängig machen. Eine Kundin sei laut dem Portal „gegen-hartz.de“ allerdings zu ihrer Bank gegangen und habe einen unschönen Vorfall erlebt. „Ich habe um Rückerstattung gebeten. Doch die Beraterin zeigte sich unwissend. Sie wisse angeblich nichts von einer Rückerstattung. Ich habe extra auf das BGH-Urteil hingewiesen“, ärgert sich die betroffene Frau.
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Deshalb ist die Verbraucherzentrale auch dahingehend auf die Problematik eingegangen und hat einen interaktiven Musterbrief verfasst, um Entgelte zurückzufordern. Diesen findest du hier >>> Dort wird dir in wenigen Schritten erklärt, wie du prüfen kannst, ob auch du ein Anrecht auf eine Rückzahlung hast.
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Das ist die Sparkasse:
- Sparkassen sind in der Regel gemeinnützige, öffentlich-rechtliche Universalbanken
- Das Wort Sparkasse stammt aus dem 18. Jahrhundert
- Heutzutage bietet die Sparkasse auch Online-Banking an
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Solltest du diese Schritte alle befolgen, weist dich die Verbraucherzentrale in einem Hinweis aber auch noch darauf hin, dass es „vereinzelte Rückmeldungen“ dazu gab, „dass die Bank aufgrund der Rückerstattungsforderung die betroffenen Konten gekündigt hat“. Sei dir also bewusst, dass dir das eventuell auch passieren könnte und du dich dann gegebenenfalls nach einer neuen Bank umsehen musst.
Änderungen ab August 2021
Wenn du wissen willst, welche Änderungen allgemein im August nun alle auf dich zukommen, erfährst du es hier >>> (js)