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Rewe, Lidl und Co: Geld-zurück-Garantie bei Rückrufen? Mit diesen Schwierigkeiten müssen Kunden rechnen

Wer bei Rewe, Lidl und anderen Märkten einkauft, muss ab und zu mit Rückrufen rechnen. Doch gibt es eine Geld-zurück-Garantie?

Aldi, Rewe
© IMAGO / Martin Wagner

Supermark vs. Discounter: Das ist der Unterschied

Mit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co. gibt es in Deutschland viele verschieden Lebensmittelmärkte. Bei den einen handelt es sich um Supermärkte, bei den anderen um Discounter. Doch wo ist der Unterschied?

Tja, wenn es doch immer so einfach wäre! Wer bei Rewe, Lidl und anderen Märkten einkauft, muss mitunter mit Produktrückrufen rechnen. Eigentlich ist das nicht ganz tragisch, bieten die allermeisten Supermärkte und Discounter an, die Ware auch ohne Kassenbon zurückzunehmen und das gezahlte Geld zurückzuerstatten.

Allerdings ist die Sachlage nicht immer so unkompliziert, vor allem dann nicht, wenn Rewe, Lidl und andere Händler bestimmte Nachweise sehen wollen, die man partout nicht erbringen kann. Jeder Fehler am oder im Produkt kann ärgerliche oder auch gefährliche Folgen haben.

Rewe, Lidl und Co.: Geld-zurück-Garantie bei Rückrufen?

Ob jetzt brüchige Schrauben, fehlende Sicherheitshinweise oder gar verseuchte Lebensmittel – die Liste von Produktfehlern kann lang sein. Laut Gesetz haftet dafür der Hersteller. Er muss bei Verletzungen oder Erkrankungen für Arzt und Krankenhaus sowie ein Schmerzensgeld zahlen und Schäden über 500 Euro ausgleichen. Kommt die Ware aus dem Ausland außerhalb der EU, muss der Importeur dafür gerade stehen.

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Erst zehn Jahre, nachdem das fehlerhafte Produkt erstmals zum Verkauf angeboten wurde, erlischt die Haftung. Bis dahin sollten Kunden auch Belege, Gebrauchsanweisung und sonstige Unterlagen zu Produkten, die gefährlich werden könnten, aufbewahren! Denn Unfälle oder Krankheitssymptome können immer auch Folge von Produktfehlern sein.

Nachweis bei Produktfehlern nicht immer einfach

Dass aber wirklich ein Produktfehler vorliegt, muss zweifelsfrei feststehen. Geschädigte müssen nachweisen, dass das Produkt einen Fehler hatte. Schwierig ist das beispielsweise bei Lebensmitteln, die mit Salmonellen verseucht sind. Oft gibt es nämlich keine Proben mehr. Eine Untersuchung des Mageninhalts hilft nur, wenn man eindeutig feststellen kann, welches der Lebensmittel im Magen wirklich Salmonellen enthielt.


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Außerdem muss feststehen, dass die Verseuchung trotz sachgemäßer Lagerung und Verzehr VOR Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums auftraten – der Nachweis gelingt selten. Wichtig auch für Kunden zu wissen: Wer gefährliche Ware trotz Kenntnis vom Rückruf weiter benutzt, erhält keinen Schadenersatz. Das Mitverschulden des Kunden überwiegt dann die verschuldensunabhängige Herstellerhaftung. Also besser Vorsicht als Nachsicht und entsprechende Belege aufbewahren.