Es ist fast wie eine Sucht. Wer einmal eine tolle Kreuzfahrt mitgemacht hat, der kommt oftmals so schnell nicht mehr davon los. Innerhalb kürzester Zeit haben Passagiere die Möglichkeit, die traumhaftesten Orte dieser Welt zu erkunden.
Doch eine Kreuzfahrt sollte nun alle bisher stattgefundenen Kreuzfahrten in den Schatten stellen. Life at Sea Cruises, eine Marke der Reederei Miray Cruises lockte mit einem einmaligen Angebot: eine dreijährige Weltreise. Doch nun steht fest, dass es diese Reise niemals geben wird, wie unser Partnerportal „MOIN.DE“ berichtet.
Kreuzfahrt: Tausende Reisende stehen vor einem Trümmerhaufen
Bereits am 1. November 2023 sollte das Schiff mit dem Namen „MV Lara“ ablegen, doch im Oktober kamen erste Unstimmigkeiten an die Oberfläche. Die ehemalige „AIDAaura“ sollte Tausenden von Passagieren die einmalige Reise ermöglichen. Plötzlich geriet der Kauf jedoch ins Wanken und die Abreise wurde zwei Mal verschoben. Final angesetztes Datum war der 30. November, anstatt von Istanbul aus, wurde nun Amsterdam als Abfahrtshafen bestimmt. Doch knapp zwei Wochen vor Abreise der Schock für die Gäste.
+++ Kreuzfahrt: Hierfür zahlen Reisende automatisch drauf – du kannst nichts dagegen tun +++
Life at Sea Cruises konnte den Deal nicht perfekt machen und die „AIDAluna“ ging an eine andere Reederei. Aus der Traum von 1095 Tagen auf dem Meer, 382 Häfen und 140 Ländern auf allen sieben Kontinenten. Auf der Homepage wird jedoch noch immer mit der Traumreise geworben. Das Geld werden die Passagiere wohl wiederbekommen, doch laut der türkischen Reederei wird das Geld wohl in Raten zurückgezahlt werden. Es könne bis Mitte Februar dauern, ehe der vollständige Betrag zurück auf dem Konto ist.
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Für viele Menschen könnte die geplatzte Kreuzfahrt jedoch weitaus größere Folgen haben. Um drei Jahre auf See sein zu können, wurden vielleicht bereits Jobs gekündigt, Mietverträge aufgelöst und Erspartes geplündert. Noch monatelang auf eine Rückzahlung zu warten, könnte finanzielle Nöte bedeuten. Unser Partnerportal „MOIN.DE“ hat deshalb mit Oliver Matzek, Rechtsanwalt und Spezialist für Reiserecht, gesprochen. Welche Rechte Betroffene nun haben, liest du hier.