Veröffentlicht inPanorama

Radfahrer aufgepasst: Es könnte teuer werden, wenn ihr diese neuen Ampelregeln ab 2017 nicht beachtet

Radfahrer aufgepasst: Es könnte teuer werden, wenn ihr diese neuen Ampelregeln ab 2017 nicht beachtet

urn-newsml-dpa-com-20090101-161123-99-285903_large_4_3.jpg
Das ist die erste Mainzelmännchen-Ampel in Deutschland. Durch den Nachleucht-Effekt während des Wechsels von Rot auf Grün sind bei dieser beide Mainzel-Ampelmännchen sichtbar. Foto: Andreas Arnold
  • Ab nächstem Jahr werden sich für Fahrradfahrer die Ampel-Regelungen ändern
  • Aber auch Autofahrer müssen sich auf Änderungen einstellen
  • Bei Nichteinhaltung wird es teuer

Ab dem 1. Januar gibt es neue Regeln für Radfahrer: Es ändern sich die Ampel-Verordnungen.

Fußgänger- oder doch Autoampel?

Du bist mit dem Rad auf dem Fahrradweg unterwegs und kommst an eine Kreuzung – doch keine Fahrradampel weit und breit. Die Lösung: sich an die Fußgängerampel zu halten.

Doch ab dem 1. Januar sieht das anders aus. Denn dann gilt das Fahrrad im Straßenverkehr als Fahrzeug und geht nicht mehr als „Fußgänger“ durch.

Im Klartext: wenn die Autos rot haben, musst du auch stehen bleiben. Egal was die Fußgängerampel anzeigt – für dich zählt jetzt nur noch die Auto-Ampel.

Bußgelder bis 180 Euro

Solltest du die Regelung missachten und erwischt werden, blüht dir ein Bußgeld von 60 Euro. Sollte aus der Missachtung ein Unfall resultieren, sind es sogar 180 Euro.

Der Appell geht aber auch an die Autofahrer. Wenn du am Steuer sitzt, musst du damit rechnen, dass Fahrradfahrer die Ampel parallel zur roten Fußgänger-Ampel überqueren.

In diesem Sinne: ein sicheres, neues Jahr allen Verkehrteilnehmern! (jgi)

Auch interessant:

Wenn dir bei „Twilight“ der Sex gefehlt hat, solltest du Vanessas Vampir-Romane lesen

Da bahnt sich ein gutes Jahr an – sieben Gründe, warum du dich als Duisburger auf 2017 freuen darfst

Was, du hast noch keinen Plan für Silvester? Hier sind Party-Tipps für Spontan-Feierer in Essen