- Ab nächstem Jahr werden sich für Fahrradfahrer die Ampel-Regelungen ändern
- Aber auch Autofahrer müssen sich auf Änderungen einstellen
- Bei Nichteinhaltung wird es teuer
Ab dem 1. Januar gibt es neue Regeln für Radfahrer: Es ändern sich die Ampel-Verordnungen.
Fußgänger- oder doch Autoampel?
Du bist mit dem Rad auf dem Fahrradweg unterwegs und kommst an eine Kreuzung – doch keine Fahrradampel weit und breit. Die Lösung: sich an die Fußgängerampel zu halten.
Doch ab dem 1. Januar sieht das anders aus. Denn dann gilt das Fahrrad im Straßenverkehr als Fahrzeug und geht nicht mehr als „Fußgänger“ durch.
Im Klartext: wenn die Autos rot haben, musst du auch stehen bleiben. Egal was die Fußgängerampel anzeigt – für dich zählt jetzt nur noch die Auto-Ampel.
Bußgelder bis 180 Euro
Solltest du die Regelung missachten und erwischt werden, blüht dir ein Bußgeld von 60 Euro. Sollte aus der Missachtung ein Unfall resultieren, sind es sogar 180 Euro.
Der Appell geht aber auch an die Autofahrer. Wenn du am Steuer sitzt, musst du damit rechnen, dass Fahrradfahrer die Ampel parallel zur roten Fußgänger-Ampel überqueren.
In diesem Sinne: ein sicheres, neues Jahr allen Verkehrteilnehmern! (jgi)
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