Die AfD fährt mit ihrer Klage gegen Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Erfolg rein.
Angela Merkel (CDU) hat mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 die Rechte der AfD verletzt. Das wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch (15. Juni) in einem Urteil verkündet.
AfD gewinnt vor Gericht gegen Merkel
Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, entschieden es die Richter.
Thomas Kemmerich, FDP-Politiker, hatte sich im Februar 2020 überraschend mit Hilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen – es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt helfen ließ.
AfD: Merkel müsse neutral bleiben, entschieden die Richter in Karlsruhe
Angela Merkel nannte den Vorgang bei einem Staatsbesuch in Südafrika „unverzeihlich“ – und das geht zu weit, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden hat. Eine Kanzlerin müsse im Amt Neutralität wahren.
Die Richter in Karlsruhe stellten fest, dass die Partei dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt wurde. Merkel habe sich in amtlicher Funktion „in einseitig parteiergreifender Weise“ negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung.
Kemmerich ließ sich von der AfD helfen
Als Kemmerich sich zum Regierungschef wählen ließ, war Angela Merkel grade auf Reisen. Einen Tag nach der Wahl meldete sie sich zu Wort. Das Ergebnis müsse „rückgängig“ gemacht werden, sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen.
Weiterhin hieß es: „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie“. Drei Tage danach war Kemmerich zurückgetreten. Ministerpräsident wurde dann wieder Bodo Ramelow (Linke).
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Dem Urteil zufolge dürfen Politiker zwar in der Öffentlichkeit Kritik an der AfD üben, müssen dabei aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern. (cf mit dpa)