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Schlimme Vorwürfe gegen Dortmunder Frauenarzt: Führte er Untersuchungen zu seiner sexuellen Befriedigung durch?

Schlimme Vorwürfe gegen Dortmunder Frauenarzt: Führte er Untersuchungen zu seiner sexuellen Befriedigung durch?

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Der Angeklagte Ralph S. vor Gericht neben seinen Verteidigern Oliver Allesch (li). und Clemens Louis (re.). Foto: Dominik Göttker

Dortmund. 

Es sind schlimme Vorwürfe, die dem 57-jährigen Mediziner Ralph S. gemacht werden. Wegen 58-fachen sexuellen Missbrauchs ist er angeklagt.

Er soll während der Behandlung intime Fotos seiner Patientinnen gefertigt haben. Hatte Kameras im Kugelschreiber und Gynäkologenstuhl angebracht haben. Und dabei soll es nicht geblieben sein.

+++ Frauenarzt soll Intimfotos seiner Patientinnen gemacht haben – warum ihm trotz Beweisen der Freispruch winkt +++

S. soll zudem medizinische Untersuchungen durchgeführt haben, die allein seiner sexuellen Befriedigung dienten. Das zumindest wirft ihm die Staatsanwaltschaft Dortmund vor.

Zweites Mal vor Gericht

Es ist das zweite Mal, dass Stephan S. nun vor Gericht steht. Doch in der damaligen Beweisaufnahme gab es Probleme. Eine Gutachterin wurde Befangenheit vorgeworfen. Dem Antrag wurde stattgegeben. Nun also die Neuaufnahme.

Jedoch hatte die Verteidigung am ersten Prozesstermin am vergangenen Donnerstag den Antrag gestellt, die Anklageschrift erst gar nicht zu verlesen, den Angeklagten freizusprechen.

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Anklage wurde verlesen

Dem wurde am Mittwoch jedoch nicht stattgegeben. Die Anklage wurde verlesen. Jedoch soll es am nächsten Verhandlungstag ein Rechtsgespräch zwischen allen Beteiligten, also Gericht, Staatsanwaltschaft, Patientinnen-Vertretern und Verteidigung geführt werden. Dort würde dann erörtert, ob es zu einer Verkürzung des Verfahrens kommen könne.

Der Angeklagte äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen. So begründet Verteidiger Oliver Allesch, warum sein Klient freigesprochen werden sollte: „„Die Verteidigung hat die Einstellung des Verfahrens wegen eines Prozesshindernisses beantragt. Und zwar ist nach unserer Auffassung ein Großteil der angeklagten Taten verjährt“, sagt der Verteidiger.

Taten verjährt?

So sollen die Video- und Fotoaufnahmen im Zeitraum zwischen dem 6. Dezember 2010 und dem 22. Dezember 2011 gefertigt worden sein. Die Verjährungsfrist sei aber am 22. Dezember 2017 abgelaufen.

Dies beziehe sich jedoch nur auf die Videoaufnahmen. Der Vorwurf ärztliche Praktiken aus sexuellen Motiven heraus durchgeführt zu haben, ist davon nicht betroffen. Hier muss jedoch die Frage geklärt werden, ob diese wirklich sexueller Natur waren, oder ob es sich lediglich um nicht mehr zeitgemäße Behandlungsmethoden handele, wie in der vorherigen Verhandlung diskutiert wurde.