Was ein irrer Corona-Vorfall in Österreich!
Ein Mann (63) hat seine Ex-Frau absichtlich mit dem Corona-Virus infiziert. Das ließ sie sich nicht gefallen.
Corona: Mann steckt absichtlich Ex-Frau mit Covid-19 an
Die Tat ereignete sich im November in Österreich: Der 63-Jährige hustete seine Ex-Frau bewusst an und infizierte sie mit dem Coronavirus. Daraufhin brachte die ihn vor Gericht. Nun ist der Mann verurteilt worden.
+++ Corona: SO ist die aktuelle Lage +++
Das Landgericht in Linz wertete die absichtliche Ansteckung mit dem Coronavirus als versuchte schwere Körperverletzung, erklärte Gerichtssprecher Walter Eichinger am Dienstag. Der 63-Jährige hatte die Frau demnach zudem körperlich attackiert und bekam eine neunmonatige Bewährungsstrafe. Das Urteil, das am Montag erteilt wurde, ist rechtskräftig.
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Das ist das Coronavirus:
- ist SARS-CoV-2 (Abkürzung für englisch: severe acute respiratory syndrome coronavirus 2)
- gehört zur Familie der Coronaviren, eine Infektion kann neue Atemwegserkrankung Covid-19 verursachen
- erstmals 2019 in der chinesischen Stadt Wuhan entdeckt
- wurde von der WHO am 30. Januar 2020 als „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ und am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft
- Infektion erfolgt in der Regel über Tröpfcheninfektion und Aerosole
- inzwischen gibt es mehrere Mutation, die noch ansteckender sind – wie die britische, südafrikanische und die brasilianische
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Die Vorfälle trugen sich laut dem Sprecher während des Scheidungsverfahrens zu. Der Mann habe zu Hause keine Maske getragen und immer wieder in Richtung seiner Ex-Frau gehustet, mit der er damals noch zusammenlebte, sagte Eichinger der Deutschen Presse-Agentur.
Auch habe er das Handtuch der 70-Jährigen benutzt. Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau einmal aus dem Haus drängen wollte und sie dabei gegen einen Türstock drückte. Eine Ärztin stellte bei ihr daraufhin eine Nackenverletzung und eine Corona-Infektion fest.
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Corona: Gericht entscheidet auf Versuch einer schweren Körperverletzung
Laut dem Urteil handelte es sich bei der Ansteckung nur um den Versuch einer schweren Körperverletzung, weil die Ex-Frau nur leicht an Covid-19 erkrankte. Laut dem Sprecher wog dieses Delikt dennoch schwerer als der körperliche Angriff, der als Nötigung und leichte Körperverletzung gewertet wurde.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Seine Ex-Frau habe ihn nach seinem positiven Test nicht mehr in das gemeinsame Haus gelassen. Das Gericht glaubte jedoch der Frau. Sie berichtete, dass sich der Mann trotz Symptomen nicht testen ließ und erst zum Arzt gegangen sei, nachdem sie die Behörden über seinen Zustand informiert habe. (nk/dpa)
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