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Bürgergeld-Kürzung ab Juli trifft Millionen – DAS übernimmt der Staat gar nicht mehr

Heftiger Einschnitt für Bürgergeld-Bezieher: Ab sofort zahlt der Staat keinen Cent mehr für bestimmte monatliche Kosten.

Kürzung beim Bürgergeld
© IMAGO/Revierfoto

Das ist das Bürgergeld und so viel steht jedem zu

Wir verraten dir in diesem Video alles, was du über das Bürgergeld wissen musst.

Harter Schlag für rund zwei Millionen Bürgergeld-Bezieher ab Juli! Nun greift eine Einsparung des Staates, die eine spürbare finanzielle Einschränkung für viele Empfänger bedeutet.

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Die Jobcenter übernehmen einen Kostenpunkt nicht mehr. So kommt es indirekt zu einer Kürzung für die Bezieher!

Leistungskürzungen: Härtere Zeiten für Bürgergeld-Empfänger

Die Zeiten für Bürgergeld-Empfänger werden härter. Die Ampel-Regierung verschärft die Sanktionen drastisch, etwa wenn man bei Schwarzarbeit ertappt wird. Auch längere Fahrtwege zur Arbeit werden nun als zumutbar vorgeschrieben – ansonsten droht eine Leistungskürzung. Für Finanzminister Christian Lindner ist zudem klar, dass es zum Jahreswechsel 2025 nicht erneut eine Erhöhung der Leistung geben wird. Der FDP-Politiker hält es immer noch für einen Fehler, dass das Bürgergeld zum 1. Januar 2024 um 12 Prozent nach oben angepasst wurden (von 502 auf 563 Euro), weil die Inflation nun deutlich abgeflacht ist.

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Doch nun gibt es zur Jahresmitte eine neue Maßnahme, die für viele bedeutet, dass ihnen wieder etwas abgezogen wird. Zumindest gilt das für jene, die über Kabel weiter einen TV-Anschluss nutzen wollen. Der Verband Wohnwirtschaft spricht von einer faktischen Kürzung des Bürgergeldes. Betroffen seien davon rund zwei Millionen Leistungsbezieher.

Nebenkosten-Posten wird nicht mehr vom Staat übernommen

Der Hintergrund: Seit dem 1. Juli ist das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse gestrichen. Das bedeutet, dass Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten auf alle Mieterinnen und Mieter im Haus umlegen dürfen. Es ist das Ende der Sammelverträge, jeder muss sich dann individuell um einen Kabelanschluss kümmern, sofern er das Angebot nutzen will.

In der Nebenkostenabrechnung darf es ab Juli den Posten „Breitbandkabelanschluss“ oder „TV-Kabel-Anschluss“ nicht mehr geben. Aus diesem Grund übernehmen die Jobcenter diese Rechnung als Bestandteil der Miete aber auch nicht mehr.

Etwa 8 bis 10 Euro Mehrbelastung pro Monat

Während für die meisten Mieter das neue Modell mittelfristig günstiger sein könnte, entweder weil sie den Kabelanschluss sowieso nicht nutzen wollen, oder weil sie einen günstigeren Anbieter finden als bisher, bedeutet das für viele Bürgergeld-Empfänger Mehrkosten. Sie müssen nun selber für die Kosten aufkommen. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale geht bei Einzelnutzerverträgen von „ca. 8 bis 10 Euro pro Monat“ aus. Unterm Strich also etwa 100 bis 120 Euro pro Jahr, die den Bürgergeld-Leistungsbeziehern für andere Ausgaben fehlen werden.


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Allerdings war schon länger klar, dass es dazu kommen wird. Das entsprechende Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren trat bereits im Dezember 2021 in Kraft. Es gab nur bis zum 30. Juni 2024 eine Übergangsfrist.