Das Bürgergeld ist ein Pulverfass für die Ampel-Regierung, vor allem die Erhöhung zu Jahresbeginn sorgte für teils heftige Diskussionen. Der Satz stieg um zwölf Prozent, so erhalten beispielsweise Alleinerziehende inzwischen 563 Euro im Monat.
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Der Nachfolger von Hartz-4 soll so das Existenzminimum garantieren. „Als solidarische Gesellschaft darf man diese Menschen nicht im Stich lassen“, heißt es von der Bundesregierung. Wenn man das persönliche Schicksal von Felix P. aus Berlin liest, scheint, zumindest bei ihm, aber genau das Gegenteil der Fall zu sein.
Kein Bürgergeld, keine medizinische Behandlung
Hilfesuchend wandte sich der 34-Jährige mit seiner persönlichen Geschichte an das Forum „gegen-hartz.de“, von Solidarität ist hier keine Spur. Sein Leidensweg begann demnach bereits vor einigen Jahren.
„Nach dem Suizid meiner Frau und der Insolvenz meiner GmbH war ich 2018 im Leistungsbezug, ich war jedoch sehr traurig und erfüllte nicht alle Mitwirkungspflichten. Daraufhin setzte mich die (Mitarbeiterin, Anm. d. Red.) komplett auf die Straße per Sanktionen, meine Wohnung wurde vom Gericht geräumt. Ich verlor alles, 100% Sanktionen und war obdachlos in Berlin.”
In den Straßen von Berlin hätte er dann seinen Personalausweis verloren, die Gebühren für ein neues Ausweisdokument hätte er nicht stemmen können. „Organisier dir mal als suizidgefährdeter Obdachloser ein Passbild für einen neuen Personalausweis, der auch Geld kostet. Viel Spaß”, heißt es in seinem Schreiben. Das Jobcenter, welches ihm mit der Ausstellung von Bürgergeld hätte zur Seite springen können, tat dies nicht – weil Felix sich nicht hätte ausweisen können. Sämtliche Erklärungsversuche seien zwecklos gewesen.
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“Ich litt Hunger und Kälte im Winter. Die schickten mich, in Fetzen umhüllt und Hunger leidend, einfach wieder weg, ohne Perso”, so Felix. Auch eine Sozialwohnung hätte man ihm verweigert, weshalb er seit inzwischen fünf Jahren in Notunterkünften für Obdachlose und Asylbewerber „geparkt“ werden würde.
Das Leben auf der Straße hätte mit der Zeit immer mehr Spuren hinterlassen: Seiner Schilderung nach wäre er fast tot geschlagen worden und hätte seitdem chronische Schmerzen in der Wirbelsäule. Seinen gelernten Job als Programmierer könne er, weil er nicht mehr lange sitzen kann, nicht mehr ausüben. Ein herber Rückschlag, der seiner Meinung nach ohne die Obdachlosigkeit niemals passiert wäre. Weil er keine Gesundheitskarte habe, hätte es eine eigentlich notwendige medizinische Behandlung nie gegeben.
Auch zweiter Antrag wird abgelehnt
Aber es kommt noch dicker:
„Ich wurde kriminalisiert. Weil ich im Winter wegen der Kälte in meiner Not, wenn alle Übernachtungsmöglichkeiten überfüllt waren, in der Ringbahn schlief – ohne Ticket oftmals, wurde ich wegen einer Geldstrafe, Schwarzfahren und wegen Obdachlosigkeit ins Gefängnis gebracht.“
Die Haftstrafe hätte er abgesessen – doch danach sei ihm das Existenzminimum erneut verweigert worden. Ihm hätte kein Bürgergeld gewährt werden können, weil er als Obdachloser keine offizielle Anschrift hätte. Das Jobcenter hätte seine Hilfegesuche kategorisch abgelehnt.
„Noch nie bekam ich was vom Jobcenter, keine Sozialwohnung, keine Bekleidung, keine Küche mit Erstausstattung, kein Smartphone. Nichts! Und das, obwohl ich mit meiner Firma jahrelang tausende Euros Steuern abgeführt habe und hier geboren bin! (…) Das Jobcenter hat aus mir ein psychisches und körperliches Wrack gemacht. Ich war mal voll berufstätig als Akademiker, Informatiker und Softwareentwickler.”
Der heute 34-Jährige lebt jetzt eigenen Angaben nach in einem Wohnheim für Wohnungslose und ist schwerbehindert. Er bräuchte dringend eine Therapie für seine Halswirbelsäule.
Zum Schutz der betroffenen Familien berichten wir normalerweise nicht über Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.
Wer unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leidet oder jemanden kennt, der daran leidet, kann sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.