Die Uhr tickt unaufhörlich, und für Millionen von Bürgern, die es versäumt haben, ihre Grundsteuererklärungen pünktlich abzugeben, wird die Zeit knapp. Die Deadline für die Einreichung dieser wichtigen Dokumente verstrich Ende April 2023 in Bayern, nachdem Ende Januar 2023 als Frist für den Rest Deutschlands galt.
Doch bisher schien es so, als ob die Finanzämter bei der Grundsteuer ein Auge zudrückten und großzügig mit den säumigen Steuerzahlern umgingen. Doch langsam scheint sich das Blatt zu wenden!
Grundsteuer: Millionen Erklärungen fehlen
Zu Jahresbeginn waren rund 36 Millionen Grundsteuererklärungen fällig, aber erstaunlicherweise sind noch immer etwa vier Millionen dieser Erklärungen ausständig. Das ist zwar ärgerlich, aber bisher schien es für die säumigen Bürger keinen allzu großen Schaden zu verursachen.
Grundsteuer: Was ist das?
- Wird auf Grundbesitz erhoben: Grundstücke inklusive Gebäude, Land- und Forstwirtschaftsbetriebe
- Wird von den Eigentümern bezahlt, kann aber auf Mieter umgelegt werden
- 15 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr
- Damit werden Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien finanziert
In der Regel haben Finanzämter in der Vergangenheit häufig Erinnerungsschreiben verschickt und großzügige Fristverlängerungen gewährt, um den Steuerzahlern entgegenzukommen. Doch nun wird eine neue, unangenehme Stufe der Steuererhebung eingeläutet. Wer immer noch keine Grundsteuererklärung abgegeben hat, wird demnächst einen Brief erhalten, der nichts Gutes verheißt: eine Schätzungsankündigung! Und das kann ins Geld gehen.
So gehst du vor, wenn du ein Schreiben erhalten hast
Falls die Eigentümer nicht auf die Erinnerungsschreiben reagieren, behalten sich einige Bundesländer vor, die Grundsteuerwerte auf eigene Faust zu schätzen. Nordrhein-Westfalen hat bereits angegeben, 235.000 solcher Briefe an Eigentümer versandt zu haben, während in Baden-Württemberg ähnliche Maßnahmen in den kommenden Wochen ergriffen werden sollen. In diesen Schätzungsankündigungen werden die Schätzungen zwar rechtskonform durchgeführt, doch die Grundstücke werden wahrscheinlich nicht zu niedrig bewertet werden. Das bedeutet, dass man mehr Steuern zahlen müsste als notwendig.
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Wenn also eine solche Schätzungsankündigung eintrifft, gibt es grundsätzlich zwei Optionen:
- Erklärung abgeben: Durch den Brief gibt es nochmal die Chance, eine Erklärung abzugeben.
- Einspruch einlegen: Alternativ kann man Einspruch gegen die Schätzung einlegen.
Aber Vorsicht: Das Finanzamt wird höchstwahrscheinlich die Schätzung gegen Ende des Jahres festlegen, sollte man nicht auf die Ankündigung reagieren.