„Der 30. 11. ist ein Datum, das solltest du kennen,“ leitet der smarte bayerische Steuerberater Roland Elias auf seinem Instagram-Kanal in einem seiner vielbeachteten Videos ein. „Denn bis dahin kannst du einen Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen. Das bedeutet: Wenn du Arbeitnehmer bist, solltest du diesen Antrag auf jeden Fall stellen, damit du noch mehr Steuern sparst.“
Klingt verlockend? Elias weiter: „Denn da können an der Stelle Werbungskosten, die du erst in der Steuererklärung geltend machst, schon in deiner Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Das bedeutet am Ende: Du bekommst in Zukunft mehr Netto ausgezahlt.“
Steuer: Mehr Geld zur Verfügung
Doch was genau ist ein Lohnsteuerermäßigungsantrag? Mit ihm werden beim Finanzamt Freibeträge beantragt. Diese verringern dann das zu versteuernde Einkommen. Die Folge: Am Ende des Monats hat man mehr Geld zur Verfügung.
Mit Freibeträgen wird die Steuerlast sofort gemindert. So werden grundsätzlich die Ausgaben, die man sich sonst mit einer Steuererklärung zurückholt, noch im selben Monat erstattet, in dem sie angefallen sind. Freibeträge können mit einem Lohnsteuerermäßigungsantrag immer bis Ende November des laufenden Jahres beantragt werden. Bereits im darauffolgenden Monat bleibt dann mehr Netto vom Brutto übrig.
Steuer: Welche Freibeträge gibt es?
Welche Freibeträge gibt es? Freibeträge führen zu einer Freistellung von der Besteuerung. Wer darüber hinaus verdient, muss die Differenz versteuern. Freibeträge werden vor allem dann gewährt, wenn Lebensumstände eintreten, die den Steuerzahler zu hohen Ausgaben zwingen. Im Rahmen der Lohnsteuerveranlagung werden Freibeträge im Einkommensteuergesetz, im Erbschaftsteuergesetz, im Gewerbesteuergesetz und im Körperschaftsteuergesetz genehmigt.
- Ausbildungsfreibetrag
- Grundfreibetrag
- Rabattfreibetrag
- Kinderfreibetrag
- Erziehungsfreibetrag
- Freibetrag bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen
- Sparerfreibetrag
- Ehrenamtsfreibetrag
- Freibeträge bei Erbschaft oder Schenkung
Mehr News:
Um überhaupt von Freibeträgen profitieren zu können, müssen im laufenden Kalenderjahr mehr als 600 € an Ausgaben anfallen. Um diesen Wert bemessen zu können, wird bei jedem Steuerzahler automatisch der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € abgezogen.